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🏢 Für GmbH- & UG-Geschäftsführer

Jetzt noch in 2026 handeln: bis zu 10.000 € steueroptimiert aus dem Unternehmen ins Privatvermögen umschichten.

Pauschal vom Unternehmen versteuert und als Betriebsausgabe absetzbar. In physischem Gold ein Sachwert, der bleibt.

Mein Potenzial berechnen30-Min-Termin holen

Eine Gehaltserhöhung kommt nur zur Hälfte an

Wer mehr auszahlt, zahlt zuerst an den Staat. Steuer und Sozialabgaben nehmen rund die Hälfte, und das auf beiden Seiten: Das Unternehmen trägt den vollen Aufwand, beim Empfänger kommt der kleinere Teil an.

Für Geschäftsführer, die sich selbst oder ihrem Team etwas zukommen lassen wollen, bleibt unterm Strich wenig übrig. Es gibt aber Wege, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen hat.

Drei Bausteine, die der Gesetzgeber vorsieht

Bis 50 € im Monat

Ein Sachbezug bis zu dieser Grenze bleibt beim Empfänger steuer- und abgabenfrei. Monat für Monat, das ganze Jahr.

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Bis 60 € zum Anlass

Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt kommt eine Aufmerksamkeit dazu, mehrmals im Jahr.

Lohnsteuer-Richtlinien

Bis 10.000 € im Jahr

Der große Hebel: Das Unternehmen versteuert die Sachzuwendung pauschal mit 30 %, beim Empfänger kommt der volle Wert an.

§ 37b EStG

Die drei Bausteine schließen sich nicht aus, sie lassen sich kombinieren. Was in deinem Fall sinnvoll ist, hängt davon ab, ob es um dich selbst oder um dein Team geht.

Rechne dir deinen Vorteil aus

Schieb den Betrag und deinen Grenzsteuersatz auf deine Situation. Die Zahlen bleiben auf deinem Gerät, es wird nichts gespeichert und nichts verschickt.

10.000 €

Bis 10.000 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr, § 37b Abs. 1 EStG.

42 %

Der Satz auf den nächsten verdienten Euro. Bei vielen Geschäftsführern liegt er zwischen 42 und 45 Prozent.

Über eine Gehaltserhöhung

5.800 €

bleiben beim Empfänger

Über den Sachbezug

10.000 €

bleiben beim Empfänger, voller Wert

Dein Vorteil: 4.200 € mehr beim Empfänger

Aufwand für das Unternehmen: 13.165 €, davon 3.165 € Pauschalsteuer.

Die Firma trägt die Pauschalsteuer von 30 % (zzgl. Soli, ggf. Kirchensteuer), diese ist als Betriebsausgabe absetzbar. Vereinfachte Beispielrechnung ohne Sozialabgaben, diese machen die Gehaltserhöhung in der Praxis meist noch ungünstiger. Keine Steuerberatung, individuelle Prüfung nötig.

Beim Kauf fallen Kaufgebühren an, beim Verkauf Verkaufsgebühren, dazu laufende Lagerkosten. Die entstehen bei einem privaten Kauf aus dem Netto genauso, sie verschieben den Vergleich also nicht. Die Konditionen besprechen wir im Termin.

Für mich durchrechnen lassen

Was dafür spricht

  • Pauschal vom Unternehmen versteuert und als Betriebsausgabe absetzbar.

  • Gewinne aus dem Verkauf sind nach aktuellem Stand steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 EStG).

  • Hinterlegt ist echtes Edelmetall in Gold und Silber, kein Zertifikat und kein Fonds.

  • Du kommst jederzeit heran: Das Edelmetall wird verkauft und der Gegenwert in Euro überwiesen.

  • Lagerung im Zollfreilager in der Schweiz, außerhalb des Bankensystems und der EU.

  • Auf Wunsch zusätzlich über die Gold-Silber-Ratio-Strategie optimiert.

  • Nutzbar für dich als Geschäftsführer und genauso für deine Mitarbeitenden.

Wer das mit dir durchrechnet

Florian Held

Ich bin Florian Held, seit 2018 in der Finanz- und Versicherungsbranche und seit 2024 ungebundener Versicherungsmakler aus Rothenburg ob der Tauber. Für meine Mandanten bin ich deutschlandweit digital da.

Mein Schwerpunkt ist die Vorsorge für Unternehmer, besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer. Ich sage dir auch, wenn sich der Aufwand für dich nicht lohnt.

Meine Qualifikationen:

  • Spezialist Vorstands- und GGF-Versorgung (IHK)
  • Experte Betriebliche Altersversorgung (DVA)
  • Wirtschaftsfachwirt (IHK)
  • Finanzanlagenfachmann (IHK)

Mehr als 250 Mandanten in der Betreuung, von Privatpersonen und Familien bis zu Gesellschafter-Geschäftsführern.

Kurz & ehrlich

Häufige Fragen

Was ist Nettolohnoptimierung über Edelmetalle?

Statt einer Gehaltserhöhung, von der nach Steuer und Sozialabgaben weniger als die Hälfte ankommt, wendet dein Unternehmen eine Sachleistung zu: physische Edelmetalle. Das Unternehmen versteuert sie pauschal und zieht den Aufwand als Betriebsausgabe ab. Beim Empfänger kommt der volle Wert an.

Ist das legal?

Ja, die Wege sind im Einkommensteuergesetz geregelt, vor allem in §§ 8, 37b und 23 EStG. Es kommt aber auf die Gestaltung im Einzelfall an, und die gehört mit deinem Steuerberater abgestimmt. Besonders als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, denn dort verläuft die Grenze zur verdeckten Gewinnausschüttung: Zuwendungen an dich selbst brauchen eine klare, im Voraus getroffene und tatsächlich durchgeführte Vereinbarung.

Geht das auch für meine Mitarbeitenden?

Ja, und dort ist es oft das stärkere Argument. Eine Gehaltserhöhung verpufft zur Hälfte, eine Sachzuwendung kommt voll an. Du kannst einzelne Mitarbeitende bedenken oder eine Regel für alle aufstellen.

Komme ich an mein Geld wieder heran?

Ja, jederzeit. Dein Edelmetall wird dann verkauft und der Gegenwert in Euro an dich überwiesen. Bis dahin hast du einen Lagerplatz mit echtem Edelmetall darin, kein Zertifikat, keinen Fondsanteil und keinen Versicherungsvertrag.

Was kostet mich das Gespräch?

Nichts. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wenn sich für dich kein Vorteil ergibt, sage ich dir das auch.

Lass uns in 30 Minuten dein Potenzial durchrechnen.

Per Videocall, kostenfrei und unverbindlich. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, ob sich der Weg für dich lohnt, und wenn nicht, sage ich dir das.

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Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Ob und wie sich die genannten Wege in deinem Unternehmen umsetzen lassen, gehört mit deinem Steuerberater abgestimmt.