Krankenkassen-Vergleich 2026.
Wechseln in 5 Minuten.
Der Zusatzbeitrag deiner Kasse ist gestiegen — und du zahlst jetzt jeden Monat drauf, ohne besseren Service zu bekommen. Rechne aus, was du bei einer anderen Kasse sparst, vergleiche Leistungen und wechsle direkt online. Meine Vermittlungsvergütung läuft direkt über die neue Kasse — du bekommst dafür keine separate Rechnung.
Alle gesetzlichen Krankenkassen haben denselben allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % des Bruttoeinkommens (je zur Hälfte AG/AN). Was den Unterschied macht, ist der individuelle Zusatzbeitrag: Er liegt aktuell zwischen 2,18 % (günstigste offene Kasse: BKK firmus) und 4,39 % (teuerste). Der bundesdurchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 %. Auf einem Bruttoeinkommen von 4.500 € entspricht 1 % Zusatzbeitrag rund 270 € pro Jahr — und das teilst du mit deinem Arbeitgeber. Für dich bleiben in dem Beispiel rund 135 €/Jahr netto Ersparnis, wenn du zu einer 1 % günstigeren Kasse wechselst.
Wie viel kannst du sparen?
Trag deine aktuelle Kasse (oder deinen aktuellen Zusatzbeitrag) und dein Bruttoeinkommen ein. Der Rechner zeigt dir konkret, wie viel Euro pro Monat und pro Jahr du bei einem Wechsel sparen würdest. Die Berechnung ist anbieter-neutral, du gehst mit dem Klick keinerlei Verpflichtung ein.
Tipp für die Bedienung
- Zwei Rechenmodi: Du kannst wahlweise dein Brutto-Einkommen oder deinen aktuellen monatlichen Beitrag eingeben — je nachdem, was du gerade zur Hand hast (Gehaltsabrechnung reicht in beiden Fällen).
- Berufsgruppe wählen: Als Selbständiger greifen andere Beitragsgrenzen als für Arbeitnehmer und Studierende — bitte die passende Option auswählen, damit die Rechnung stimmt.
- Bundesland (optional): Für regionale AOKs und BKKs (z. B. AOK Bayern, BKK firmus) wichtig — bundesweite Kassen (TK, Barmer, DAK …) siehst du in jedem Fall.
Datenschutz-Hinweis: Der folgende Rechner wird von der VGK24 GmbH (Augsburg) bereitgestellt. Beim Ausfüllen werden deine Angaben an VGK24 übertragen — mit Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Wann sich der Wechsel besonders lohnt
Grundsätzlich kannst du deine gesetzliche Krankenkasse nach 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln (§ 175 SGB V). Zwei Situationen sind besonders interessant — einmal ein echtes Sonderkündigungsrecht, einmal gute Gelegenheiten, den regulären Wechsel jetzt anzustoßen:
1. Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag-Erhöhung
Nur wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, greift § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V: du kannst bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird — die 12-Monats-Bindungsfrist ist dann ausgehebelt. Die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats.
2. Reguläre Wechsel-Gelegenheiten
Hier gilt kein Sonderkündigungsrecht — du bist an die 12-Monats-Bindung und 2-Monats-Frist gebunden. Aber wenn eine dieser Situationen zu dir passt, lohnt es sich, den regulären Wechsel jetzt anzustoßen:
- Umzug, Job-Wechsel, Familienzuwachs. Sinnvoll, wenn die neue Region andere regionale Leistungspartner hat oder du plötzlich andere Ansprüche brauchst (z. B. Kinderarzt-Netzwerk).
- Berufliche Selbständigkeit. Als Freiberufler oder Selbstständiger prüfen viele ohnehin gerade — dann gleich mit dem Kassenwechsel kombinieren.
- Größere Behandlung geplant. Bestimmte Zusatzleistungen (Homöopathie, Zahnzusatz-Bonusprogramme, osteopathische Behandlungen) unterscheiden sich massiv zwischen den Kassen.
Die 20 günstigsten Krankenkassen 2026
Die 20 günstigsten Kassen sortiert nach individuellem Zusatzbeitrag. Klick auf eine Kasse, um mehr Details und den direkten Wechsel-Weg zu bekommen. Die Werte werden 1× jährlich im Januar aktualisiert (die Kassen müssen Änderungen bis 31.12. des Vorjahres beim GKV-Spitzenverband melden). Vollständige Liste aller offenen Kassen im Krankenkassen-Vergleich: weiter unten auf dieser Seite oder auf der eigenen Vergleichsseite.
Welche Kasse passt zu dir? — Detail-Vergleich mit Leistungen
Der Zusatzbeitrag ist nur der halbe Vergleich — die andere Hälfte sind Leistungen und Service: Bonusprogramme, Wahltarife, digitale App, Erreichbarkeit, Zahnersatz-Zuschüsse, alternative Heilmethoden, Auslandsschutz. Der Vergleichsrechner zeigt dir beides nebeneinander:
Datenschutz-Hinweis: Der folgende Rechner wird von der VGK24 GmbH (Augsburg) bereitgestellt. Beim Ausfüllen werden deine Angaben an VGK24 übertragen — mit Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Details in unserer Datenschutzerklärung.
So läuft der Wechsel ab
- Neue Kasse auswählen. Nach Ersparnis, Leistungen oder beidem — je nach dem, was für dich zählt.
- Mitgliedschaftsantrag stellen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung deiner bisherigen Kasse automatisch per Vollmacht — du musst nicht separat kündigen.
- Bestätigung abwarten. Die neue Kasse schickt dir innerhalb weniger Tage die Mitgliedsbestätigung — die reichst du bei deinem Arbeitgeber ein.
- Karte erhalten. Die neue Gesundheitskarte kommt per Post, meist innerhalb von 2 – 4 Wochen. Bis dahin gilt die alte Karte weiter, laufende Behandlungen werden nahtlos übernommen.
Direkt zur Wunschkasse — Online-Antrag in 5 Minuten
Du weißt schon, welche Kasse es werden soll? Dann stell den Wechselantrag direkt online. Der Antrag geht mit meiner Vermittler-Kennung an die gewählte Kasse — ich bekomme als ungebundener Versicherungsmakler eine Vermittlungsvergütung von der Kasse (nicht von dir), du bekommst dafür keine separate Rechnung. Die Vermittlungsvergütung ist Teil der Kalkulation der Kasse und wird auch fällig, wenn du direkt bei der Kasse abschließt — gleicher Beitrag, gleiche Leistungen wie bei Direktabschluss, aber du hast mich als persönlichen Ansprechpartner an deiner Seite.
- Kündigung der Alt-Kasse läuft automatisch per Vollmacht — kein separates Kündigungsschreiben nötig
- Nahtlose Weiterversicherung — alle laufenden Behandlungen und genehmigten Anträge bleiben gültig
- Familienversicherung wechselt automatisch mit
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GKV, bKV, PKV — was passt zu wem?
Die gesetzliche Krankenkasse ist die Basis. Ergänzt oder ersetzt wird sie meist durch:
- Betriebliche Krankenversicherung (bKV) — Firmen-Zusatzleistungen (Zahn, ambulant, Chefarzt) über deinen Arbeitgeber, steuerlich hoch effizient
- Private Krankenvollversicherung (PKV) — für Selbständige, Beamte und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze; oft leistungsstärker, aber Weg zurück ist schwer
- Private Zusatzversicherungen — baut auf deiner GKV auf, direkt vergleichen: Zahnzusatz, Ambulant-Zusatz, Chefarzt/Stationär, Unfall
Häufige Fragen.
Muss ich meine alte Krankenkasse selbst kündigen?
Nein. Sobald du bei der neuen Kasse einen Aufnahmeantrag stellst, übernimmt die neue Kasse die Kündigung deiner bisherigen Kasse per Vollmacht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Du bekommst am Ende nur die Kündigungsbestätigung deiner alten Kasse zur Kenntnis.
Werde ich bei laufenden Behandlungen weiterversichert?
Ja, lückenlos. Alle GKV-Kassen bieten den gleichen gesetzlichen Leistungskatalog nach §§ 11 ff. SGB V (insbesondere §§ 27 ff. SGB V — Krankenbehandlung). Behandlungen (Facharzt, Krankenhaus, Therapie) laufen nahtlos weiter — nur die Rechnungen gehen ab dem Wechseldatum an die neue Kasse. Auch bereits genehmigte Anträge (Reha, Zahnersatz) bleiben gültig.
Was passiert mit meiner Familienversicherung?
Familienangehörige, die bei dir mitversichert sind, wechseln automatisch mit dir zur neuen Kasse. Du musst sie nicht separat kündigen oder neu anmelden — die neue Kasse regelt das mit.
Wie lange bin ich an die neue Kasse gebunden?
12 Monate ab Wechsel-Beginn. Danach kannst du jederzeit mit 2-monatiger Frist wieder wechseln (§ 175 SGB V). Bei Zusatzbeitrag-Erhöhung deiner neuen Kasse gilt außerdem sofort das Sonderkündigungsrecht — auch innerhalb der ersten 12 Monate.
Was ist der Unterschied zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitragssatz?
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % gilt für Arbeitnehmer, Selbständige mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag und andere Pflichtversicherte. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % gilt für Personen ohne Anspruch auf Krankengeld (z. B. Rentner, freiwillig Versicherte ohne Krankengeld-Wahltarif). Der individuelle Zusatzbeitrag deiner Kasse kommt in beiden Fällen dazu.
Wovon lebt der Makler — bekomme ich eine separate Rechnung?
Nein, du bekommst von mir keine separate Rechnung. Als ungebundener Versicherungsmakler erhalte ich von der neuen Kasse eine gesetzlich geregelte Vermittlungsvergütung. Diese Vergütung ist Teil der regulären Kalkulation der Kasse und wird auch fällig, wenn du direkt bei der Kasse abschließt — sie erhöht deinen Beitrag nicht. Für dich heißt das: gleicher Beitrag und gleiche Leistungen wie bei Direktabschluss, aber du hast einen persönlichen Ansprechpartner an deiner Seite.
Gibt es Kassen, die ich als Endkunde nicht wählen kann?
Ja — sogenannte geschlossene Betriebskrankenkassen (z. B. BKK Mercedes-Benz, BKK BMW, Bertelsmann BKK) stehen nur den Beschäftigten der jeweiligen Firmen offen. Der Vergleichsrechner zeigt dir deshalb nur die für dich tatsächlich wählbaren Kassen an.
Welche Krankenkasse ist 2026 am günstigsten?
Der günstigste Zusatzbeitrag 2026 unter den bundesweit offenen Kassen liegt bei 2,18 % (BKK firmus), der teuerste bei 4,39 %. Der Zusatzbeitrag ist aber nur die halbe Wahrheit — Bonusprogramme, Zahnzusatz-Zuschüsse und digitale Services unterscheiden sich zusätzlich. Die vollständige, sortierbare Liste aller offenen Kassen findest du weiter unten auf dieser Seite oder auf der eigenen Vergleichsseite.
Was unterscheidet die gesetzlichen Krankenkassen voneinander?
Der gesetzliche Leistungskatalog nach §§ 11 ff. SGB V ist bei allen Kassen identisch — Basisleistungen wie Arztbehandlung, Krankenhaus oder Medikamente unterscheiden sich also nicht. Unterschiede gibt es beim individuellen Zusatzbeitrag sowie bei freiwilligen Zusatzleistungen: Bonusprogramme, Wahltarife, Zuschüsse zu Zahnersatz oder alternativen Heilmethoden, App und digitale Services, Erreichbarkeit.
Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel überhaupt?
Rechnerisch ja, sobald deine Kasse über dem Bundesdurchschnitt von 2,9 % liegt: 1 Prozentpunkt Zusatzbeitrag entspricht bei 4.500 € Brutto rund 270 €/Jahr, geteilt zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Deine Leistungen ändern sich beim Wechsel zu einer anderen offenen Kasse nicht — der gesetzliche Leistungskatalog ist überall gleich, nur Zusatzleistungen und Beitrag unterscheiden sich.
Ein Ansprechpartner statt fünf.
Der Kassenwechsel ist erledigt — aber daneben liegen Kfz, Haftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeit, Zahnzusatz. Werde Mandant und hab alle deine Verträge digital in einer App, mit mir als persönlichem Ansprechpartner. In 10 einfachen Schritten, deutschlandweit, ohne Papier. Nach dem Onboarding kannst du dir jederzeit einen Beratungstermin buchen.
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