Krankenkasse wechseln.
In 5 Minuten. Komplett online.
Der Zusatzbeitrag deiner Kasse ist gestiegen — und du zahlst jetzt jeden Monat drauf, ohne besseren Service zu bekommen. Rechne aus, was du bei einer anderen Kasse sparst, vergleiche Leistungen und wechsle direkt online. Für dich beitragsneutral: die neue Kasse zahlt meine Vermittlungsvergütung, du zahlst keinen Cent extra.
Alle gesetzlichen Krankenkassen haben denselben allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % des Bruttoeinkommens (je zur Hälfte AG/AN). Was den Unterschied macht, ist der individuelle Zusatzbeitrag: Er liegt aktuell zwischen 1,98 % (günstigste Kasse) und 4,39 % (teuerste). Der bundesdurchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 %. Auf einem Bruttoeinkommen von 4.500 € entspricht 1 % Zusatzbeitrag rund 270 € pro Jahr — und das teilst du mit deinem Arbeitgeber. Für dich bleiben in dem Beispiel rund 135 €/Jahr netto Ersparnis, wenn du zu einer 1 % günstigeren Kasse wechselst.
Wie viel kannst du sparen?
Trag deine aktuelle Kasse (oder deinen aktuellen Zusatzbeitrag) und dein Bruttoeinkommen ein. Der Rechner zeigt dir konkret, wie viel Euro pro Monat und pro Jahr du bei einem Wechsel sparen würdest. Die Berechnung ist unabhängig, du gehst mit dem Klick keinerlei Verpflichtung ein.
Tipp für die Bedienung
- Zwei Rechenmodi: Du kannst wahlweise dein Brutto-Einkommen oder deinen aktuellen monatlichen Beitrag eingeben — je nachdem, was du gerade zur Hand hast (Gehaltsabrechnung reicht in beiden Fällen).
- Berufsgruppe wählen: Als Selbständiger greifen andere Beitragsgrenzen als für Arbeitnehmer und Studierende — bitte die passende Option auswählen, damit die Rechnung stimmt.
- Bundesland (optional): Für regionale AOKs und BKKs (z. B. AOK Bayern, BKK firmus) wichtig — bundesweite Kassen (TK, Barmer, DAK …) siehst du in jedem Fall.
Datenschutz-Hinweis: Der folgende Rechner wird von der VGK24 GmbH (Augsburg) bereitgestellt. Beim Ausfüllen werden deine Angaben an VGK24 übertragen — mit Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Wann sich der Wechsel besonders lohnt
Grundsätzlich kannst du deine gesetzliche Krankenkasse nach 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln (§ 175 SGB V). Zusätzlich gibt es Sonderkündigungsrechte — hier lohnt sich der Wechsel besonders schnell:
- Zusatzbeitrag-Erhöhung. Wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird — die 12-Monats-Frist gilt dann nicht.
- Umzug, Job-Wechsel, Familienzuwachs. Sinnvoll, wenn die neue Region andere regionale Leistungspartner hat oder du plötzlich andere Ansprüche brauchst (z. B. Kinderarzt-Netzwerk).
- Berufliche Selbständigkeit. Als Freiberufler oder Selbstständiger prüfen viele ohnehin gerade — dann gleich mit dem Kassenwechsel kombinieren.
- Größere Behandlung geplant. Bestimmte Zusatzleistungen (Homöopathie, Zahnzusatz-Bonusprogramme, osteopathische Behandlungen) unterscheiden sich massiv zwischen den Kassen.
Die 20 günstigsten Krankenkassen 2026
Alle Krankenkassen sortiert nach individuellem Zusatzbeitrag Stand 01.01.2026. Klick auf eine Kasse, um mehr Details und den direkten Wechsel-Weg zu bekommen. Die Werte werden 1× jährlich im Januar aktualisiert (die Kassen müssen Änderungen bis 31.12. des Vorjahres beim GKV-Spitzenverband melden).
Welche Kasse passt zu dir? — Detail-Vergleich mit Leistungen
Der Zusatzbeitrag ist nur der halbe Vergleich — die andere Hälfte sind Leistungen und Service: Bonusprogramme, Wahltarife, digitale App, Erreichbarkeit, Zahnersatz-Zuschüsse, alternative Heilmethoden, Auslandsschutz. Der Vergleichsrechner zeigt dir beides nebeneinander:
Datenschutz-Hinweis: Der folgende Rechner wird von der VGK24 GmbH (Augsburg) bereitgestellt. Beim Ausfüllen werden deine Angaben an VGK24 übertragen — mit Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Details in unserer Datenschutzerklärung.
So läuft der Wechsel ab
- Neue Kasse auswählen. Nach Ersparnis, Leistungen oder beidem — je nach dem, was für dich zählt.
- Mitgliedschaftsantrag stellen. Die neue Kasse übernimmt die Kündigung deiner bisherigen Kasse automatisch per Vollmacht — du musst nicht separat kündigen.
- Bestätigung abwarten. Die neue Kasse schickt dir innerhalb weniger Tage die Mitgliedsbestätigung — die reichst du bei deinem Arbeitgeber ein.
- Karte erhalten. Die neue Gesundheitskarte kommt per Post, meist innerhalb von 2 – 4 Wochen. Bis dahin gilt die alte Karte weiter, laufende Behandlungen werden nahtlos übernommen.
Direkt zur Wunschkasse — Online-Antrag in 5 Minuten
Du weißt schon, welche Kasse es werden soll? Dann stell den Wechselantrag direkt online. Der Antrag geht mit meiner Vermittler-Kennung an die gewählte Kasse — für dich beitragsneutral: ich bekomme als ungebundener Versicherungsmakler eine Vermittlungsvergütung von der Kasse (nicht von dir). Du hast dadurch keine Nachteile: gleicher Beitrag, gleiche Leistungen wie bei Direktabschluss — aber du hast mich als persönlichen Ansprechpartner an deiner Seite.
- Kündigung der Alt-Kasse läuft automatisch per Vollmacht — kein separates Kündigungsschreiben nötig
- Nahtlose Weiterversicherung — alle laufenden Behandlungen und genehmigten Anträge bleiben gültig
- Familienversicherung wechselt automatisch mit
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GKV, bKV, PKV — was passt zu wem?
Die gesetzliche Krankenkasse ist die Basis. Ergänzt oder ersetzt wird sie meist durch:
- Betriebliche Krankenversicherung (bKV) — Firmen-Zusatzleistungen (Zahn, ambulant, Chefarzt) über deinen Arbeitgeber, steuerlich hoch effizient
- Private Krankenvollversicherung (PKV) — für Selbständige, Beamte und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze; oft leistungsstärker, aber Weg zurück ist schwer
- Private Zusatzversicherungen — baut auf deiner GKV auf, direkt vergleichen: Zahnzusatz, Ambulant-Zusatz, Chefarzt/Stationär, Unfall
Häufige Fragen.
Muss ich meine alte Krankenkasse selbst kündigen?
Nein. Sobald du bei der neuen Kasse einen Aufnahmeantrag stellst, übernimmt die neue Kasse die Kündigung deiner bisherigen Kasse per Vollmacht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Du bekommst am Ende nur die Kündigungsbestätigung deiner alten Kasse zur Kenntnis.
Werde ich bei laufenden Behandlungen weiterversichert?
Ja, lückenlos. Alle GKV-Kassen bieten den gleichen gesetzlichen Leistungskatalog nach § 12 SGB V. Behandlungen (Facharzt, Krankenhaus, Therapie) laufen nahtlos weiter — nur die Rechnungen gehen ab dem Wechseldatum an die neue Kasse. Auch bereits genehmigte Anträge (Reha, Zahnersatz) bleiben gültig.
Was passiert mit meiner Familienversicherung?
Familienangehörige, die bei dir mitversichert sind, wechseln automatisch mit dir zur neuen Kasse. Du musst sie nicht separat kündigen oder neu anmelden — die neue Kasse regelt das mit.
Wie lange bin ich an die neue Kasse gebunden?
12 Monate ab Wechsel-Beginn. Danach kannst du jederzeit mit 2-monatiger Frist wieder wechseln (§ 175 SGB V). Bei Zusatzbeitrag-Erhöhung deiner neuen Kasse gilt außerdem sofort das Sonderkündigungsrecht — auch innerhalb der ersten 12 Monate.
Was ist der Unterschied zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitragssatz?
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % gilt für Arbeitnehmer, Selbständige mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag und andere Pflichtversicherte. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % gilt für Personen ohne Anspruch auf Krankengeld (z. B. Rentner, freiwillig Versicherte ohne Krankengeld-Wahltarif). Der individuelle Zusatzbeitrag deiner Kasse kommt in beiden Fällen dazu.
Warum ist der Wechsel für mich beitragsneutral — wovon lebt der Makler?
Als ungebundener Versicherungsmakler bekomme ich von der neuen Kasse eine gesetzlich geregelte Vermittlungsvergütung — nicht von dir. Diese Vergütung ändert nichts an deinem Zusatzbeitrag oder deinen Leistungen: sie ist bereits in der Kalkulation der Kasse enthalten und wird unabhängig davon fällig, ob du direkt oder über einen Makler wechselst. Für dich heißt das: gleicher Beitrag, gleiche Leistungen, aber du hast einen persönlichen Ansprechpartner an deiner Seite.
Gibt es Kassen, die ich als Endkunde nicht wählen kann?
Ja — sogenannte geschlossene Betriebskrankenkassen (z. B. BKK Mercedes-Benz, BKK BMW, Bertelsmann BKK) stehen nur den Beschäftigten der jeweiligen Firmen offen. Der Vergleichsrechner zeigt dir deshalb nur die für dich tatsächlich wählbaren Kassen an.
Ein Ansprechpartner statt fünf.
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