HeldFinanz.digital — Ungebundener VersicherungsmaklerTermin holen
📚 Glossar

Fachbegriffe. Kurz erklärt.

17 Definitionen aus betrieblicher Altersvorsorge, gesetzlicher Krankenversicherung und Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Jede mit Fundstelle (Paragraph oder BAG/BFH-Aktenzeichen) — so wie ich sie in der Beratung erkläre.

Springe direkt zu einem Bereich: Betriebliche Altersvorsorge · Gesetzliche Krankenversicherung · Steuer & Sozialversicherung

Betriebliche Altersvorsorge

12 Begriffe

Arbeitgeber-Pflichtzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)
Seit 01.01.2019 (Neuverträge) bzw. 01.01.2022 (Altverträge, § 26a BetrAVG) muss der Arbeitgeber mindestens 15 % des umgewandelten Betrags in den bAV-Vertrag zuschießen — soweit er tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die AG-Ersparnis liegt in der Praxis bei rund 19–20 %; die 15 % sind eine Untergrenze. Ein tarifvertraglicher Ausschluss ist nach § 19 Abs. 1 BetrAVG möglich.
Auch: bAV-Zuschuss · 15-%-Zuschuss · AG-ZuschussbAV-Zuschussrechner
Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II)
Reform des Betriebsrentenrechts, die die Verbreitung der bAV vor allem in kleinen Betrieben und bei Geringverdienern erhöhen soll. Kernpunkte: erweitertes Sozialpartnermodell, Opting-out-Modelle, Ausweitung der § 100-EStG-Förderung, Verbesserungen bei Portabilität und Kleinstanwartschaften. Größte bAV-Reform seit dem BRSG I 2018; Inkrafttreten voraussichtlich 2027.
Auch: BRSG 2 · BRSG-IIBRSG-II Reform-Explainer
Direktversicherung
Beliebtester bAV-Durchführungsweg. Der Arbeitgeber schließt beim Versicherer eine Lebens-/Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab; Beiträge sind bis 8 % BBG RV steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Portabel bei Arbeitgeberwechsel; Rechtsanspruch auf Übertragung nach § 4 BetrAVG.
Auch: DV · bAV-Direktversicherung
Entgeltpunkt / Rentenpunkt (EP)
Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Durchschnittsverdiener erwirbt pro Beitragsjahr 1,0 EP. Der aktuelle Rentenwert (Juli 2026: 40,79 €) mal die persönlichen Gesamt-EP ergibt die monatliche Bruttorente. Wer Bruttoentgelt in eine bAV umwandelt, verliert EP auf den SV-freien Anteil — konservativ zu berechnen mit dem Rentenpunkt-Verlust-Rechner.
Auch: Entgeltpunkt · EP · RentenanwartschaftRentenpunkt-Verlust-Rechner
Entgeltumwandlung
Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung. Bis zur SV-freien Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze RV (2026: 4.056 €/Jahr) sozialabgabenfrei, bis 8 % (8.112 €/Jahr) einkommensteuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG. Rechtsanspruch für alle Angestellten mit Anspruch auf gesetzliche Rentenversicherung nach § 1a BetrAVG.
Auch: Gehaltsumwandlung · BruttoumwandlungbAV-ZuschussrechnerbAV-Ratgeber
Erdienbarkeit (Pensionszusage GGF)
Bedingung für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage: Zwischen Zusage und Rentenbeginn müssen mindestens 10 Jahre liegen. Für beherrschende GGF zusätzlich 3 Jahre Nachdienstzeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (BFH 20.08.2003 – I R 99/02). Ohne Erdienbarkeit qualifiziert das Finanzamt die Zusage als verdeckte Gewinnausschüttung.
Auch: Erdienungszeitraum · NachdienstzeitGGF-bAV Deep-Dive
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)
Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist. Beherrschend im steuerrechtlichen Sinne bei ≥ 50 % Stimmrechten oder gleichgerichteten Interessen (BFH-Rspr.). Für beherrschende GGF gilt § 1a BetrAVG nicht (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG) — kein Pflichtzuschuss, aber auch andere Höchstbeträge und Durchführungswege (Unterstützungskasse, Pensionszusage) möglich. SV-Statusfeststellung nach § 7a SGB IV maßgeblich.
Auch: GGF · Gesellschafter-Geschäftsführer · beherrschender GGFGGF-bAV Deep-Dive
Höchstbetrag § 3 Nr. 63 EStG
Steuerfreier Höchstbetrag für Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Bemessung: 8 % der Beitragsbemessungsgrenze RV = 2026 8.112 €/Jahr (676 €/Mon). SV-frei allerdings nur bis 4 % BBG (4.056 €/Jahr, 338 €/Mon). Wer mehr umwandelt, verliert oberhalb 4 % den SV-Vorteil, oberhalb 8 % beide Vorteile.
Auch: 8-%-Grenze · Steuerfreier HöchstbetragbAV-Zuschussrechner
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Pflichtversicherung für gesetzlich Rentenversicherte in der GKV, wenn 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied waren. Beiträge fallen auf gesetzliche Rente, bAV-Auszahlungen und weitere Versorgungsbezüge an. KV-Freibetrag § 226 Abs. 2 SGB V (2026: 197,75 €/Mon), gilt nur für die KV — Pflegeversicherungsbeiträge fallen ab dem ersten Euro der bAV-Auszahlung an.
Auch: Doppelverbeitragung · nachgelagerte Verbeitragung bAV
Pensionszusage (Direktzusage)
bAV-Durchführungsweg, bei dem der Arbeitgeber die Versorgungsleistung direkt aus dem Betriebsvermögen verspricht. Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG (steuerlich, Rechnungszins 6 % seit 1982 unverändert) und § 253 HGB (handelsrechtlich, Marktzins). Insolvenzschutz durch PSV (§ 7 BetrAVG) nur bei nicht-beherrschenden GGF; bei beherrschenden GGF praktisch immer Verpfändung der Rückdeckungsversicherung erforderlich.
Auch: Direktzusage · unmittelbare VersorgungszusageGGF-bAV
Unterstützungskasse (U-Kasse)
bAV-Durchführungsweg über eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Für den GGF steuerlich unbegrenzt zusagbar (im Rahmen der Angemessenheit) — anders als Direktversicherung nicht auf 8 % BBG gedeckelt. Beiträge sind bei kongruenter Rückdeckung nach § 4d EStG grundsätzlich unbegrenzt Betriebsausgabe der GmbH. Auszahlung als Rente oder Kapital.
Auch: U-Kasse · UK · rückgedeckte UnterstützungskasseGGF-bAV
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Bei GGF-Pensionszusagen relevant, wenn Angemessenheit, Erdienbarkeit, Probezeit oder Schriftform nicht eingehalten werden (R 8.7 KStR). Rechtsfolge: Rückwirkende Nachversteuerung mit Körperschaft- und Einkommensteuer, oft mit erheblichen Nachforderungen.

Gesetzliche Krankenversicherung

2 Begriffe

GKV-Zusatzbeitrag
Kassenindividueller Beitragssatz auf das beitragspflichtige Einkommen, zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 %). 2026 im Kassendurchschnitt 2,9 %, Spannweite je Kasse zwischen 0 % (bei einer Kasse) und über 4 %. Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags entsteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 SGB V). Jährlich zum 1. Januar neu festgesetzt.
Auch: Zusatzbeitragssatz · kassenindividueller ZusatzbeitragKassen-VergleichAlle Kassen
Sonderkündigungsrecht (§ 175 SGB V)
Recht des GKV-Mitglieds, seine Krankenkasse außerordentlich zu kündigen, wenn diese den Zusatzbeitrag erhöht oder eine Prämie senkt. Frist: bis Ablauf des Monats, für den erstmals der erhöhte Beitrag erhoben wird. Wechsel wird zum übernächsten Monatsende wirksam. Kein Sonderkündigungsrecht bei reguläre Kündigung — dort gilt die 12-Monats-Mindestbindungsfrist des § 175 Abs. 4 SGB V.
Auch: GKV-SonderkündigungsrechtKassen-Vergleich

Steuer & Sozialversicherung

3 Begriffe

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Einkommensobergrenze für die Berechnung von SV-Beiträgen. 2026 bundeseinheitlich (seit 2025 keine West-/Ost-Unterscheidung mehr): BBG RV/AV = 101.400 €/Jahr (8.450 €/Mon), BBG KV/PV = 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Mon). Auf Einkommensteile oberhalb der BBG fallen keine SV-Beiträge an — relevant für bAV-Höchstbeträge und Rentenpunkt-Berechnung.
Auch: Beitragsbemessungsgrenze · BBG RV · BBG KV
Grenzsteuersatz
Einkommensteuersatz auf den nächsten verdienten Euro. In der deutschen Progression gestaffelt: 0 % bis zum Grundfreibetrag, dann progressiv bis 42 % (Spitzensteuersatz ab 68.480 € zvE 2026, Grundtarif) bzw. 45 % (Reichensteuer ab 277.826 €). Entscheidend für die Steuerersparnis bei bAV-Umwandlung — je höher der Grenzsteuersatz, desto größer der Nettovorteil.
Auch: Marginaler Steuersatz
Kirchensteuer
Zusatzsteuer auf die Einkommensteuer für Kirchenmitglieder. Bayern und Baden-Württemberg 8 %, alle anderen Bundesländer 9 %. Reduziert die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (Sonderausgabenabzug). Für die bAV-Ersparnis erhöht sie den effektiven Steuervorteil pro umgewandeltem Euro leicht.

Ein Glossar ersetzt keine individuelle Beratung — aber es macht das erste Gespräch effizienter, weil wir Begriffe nicht mehr erklären müssen.

So läuft es bei uns: Du startest mit einem kurzen Onboarding — deine Verträge und deine Situation. Ich sichte alles vorab. Danach buchst du bei mir einen Termin, in dem wir sofort ins Konkrete gehen können, weil ich deinen Fall bereits kenne.

So wirst du Mandant →

Nur eine kurze Vorabfrage? Schreib mir auf WhatsApp oder per Mail — für alles Größere lohnt sich das Onboarding.