Entgeltumwandlung — wie es funktioniert
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts. Dieser Betrag fließt stattdessen direkt in eine betriebliche Altersvorsorge — steuer- und sozialabgabenfrei bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen (§ 3 Nr. 63 EStG). Auf dem Konto merkst du davon weniger, als du eingezahlt hast: Der wahre Effekt liegt zwischen dem, was in den Vertrag fließt, und dem, was dir am Ende netto vom Gehalt fehlt.
Der Pflichtzuschuss § 1a Abs. 1a BetrAVG
Seit 2019 gilt für Neuverträge, seit 2022 auch für Altverträge: Wenn du Entgelt in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelst, muss dein Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss dazugeben — und zwar in demselben Vertrag, in den auch deine Umwandlung fließt. Er darf das nur, soweit er selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart. Praktisch heißt das: bis 4 % der BBG-RV (2026 = 4.056 €/Jahr) gilt der Pflichtzuschuss auf voller Höhe.
Warum „fair" oft mehr wäre als „Pflicht"
Die 15 % sind eine Untergrenze. Der Arbeitgeber spart auf deine Umwandlung in der Praxis rund 20 % — also mehr als er dir weitergibt. Viele Arbeitgeber zahlen darum bereits freiwillig 20 % — der volle Betrag der eingesparten Beiträge. Ein solcher „100-%-Zuschuss" ist finanziell für dich deutlich attraktiver. Beim Jobwechsel oder in Gehaltsverhandlungen ist die Frage nach der bAV-Zuschusshöhe legitim und sollte gestellt werden.
Nachgelagerte Besteuerung — der Haken
Auszahlungen aus der bAV in der Rentenphase sind voll steuerpflichtig und — für gesetzlich Pflichtversicherte in der KVdR — zusätzlich mit Krankenkassen- und Pflegebeiträgen belegt. Das ist die sogenannte Doppelverbeitragung, gemildert durch einen jährlichen Freibetrag (2026 ca. 187 €/Mon). Wer die bAV nicht sauber kalkuliert, kann sich die Steuervorteile in der Ansparphase in der Rentenphase teilweise wieder zurückholen. Das macht bAV nicht schlecht — nur wichtig, dass der AG-Zuschuss substanziell ist, um trotz nachgelagerter Besteuerung und Verbeitragung netto vor der Alternative „privates Sparen aus dem Netto" zu liegen.
Rentenpunkt-Verlust
Wer Entgelt umwandelt, zahlt weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein — und verliert dadurch minimal Rentenpunkte. Der Effekt ist meist gering (wenige Euro Monatsrente), aber bei genauer Rechnung nicht null. Der Steuer- und SV-Vorteil plus AG-Zuschuss überwiegt in der Regel deutlich.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer
Bei bAV für GmbH-Geschäftsführer greifen andere Regeln: Angemessenheit, Erdienbarkeit, das Verbot der verdeckten Gewinnausschüttung. Der 15-%-Pflichtzuschuss ist auf klassische Arbeitnehmer zugeschnitten; für Gesellschafter-Geschäftsführer sollte die Konstruktion immer mit Steuerberater und im Zweifel Fachanwalt abgestimmt werden.
