BMW BKK
BMW BKK — kompakt erklärt für alle, die sich fragen: Lohnt sich der Wechsel? Auf dieser Seite: aktueller Zusatzbeitrag, Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt, Wechsel-Anleitung und direkter Online-Antrag.
Zusatzbeitrag 2026
3,90 %
Bundes-Ø: 2,9 %
Gesamtbeitrag
18,50 %
14,6 % + Zusatzbeitrag
Ranking Zusatzbeitrag
Platz 0
von 64 offenen Kassen
Beispiel AN-Anteil
≈ 370 €
bei 4.000 € Brutto/Monat
Wie BMW im Vergleich abschneidet
Mit einem Zusatzbeitrag von 3,90 % liegt die BMW BKK 1,00 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt von 2,9 %. Damit ist sie teurer als der Schnitt: 10 von 64 Kassen sind teurer, 51 sind günstiger.
Ready to switch?
Zur BMW BKK wechseln
In 5 Minuten online — die BMW BKK übernimmt die Kündigung deiner Alt-Kasse per Vollmacht, alle laufenden Behandlungen bleiben nahtlos versichert, Familienangehörige wechseln automatisch mit.
Häufige Fragen zur BMW BKK
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der BMW BKK 2026?
Der individuelle Zusatzbeitrag der BMW BKK liegt aktuell bei 3,90 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt das einen Gesamtbeitrag von 18,50 % (davon jeweils die Hälfte AG- und AN-Anteil).
Wie kann ich zur BMW BKK wechseln?
Der Wechsel ist online in 5 Minuten möglich: du stellst einen Aufnahmeantrag bei der BMW BKK, die Kasse übernimmt die Kündigung deiner bisherigen Kasse per Vollmacht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Nach Bestätigung reichst du die Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber ein — Familienversicherung und laufende Behandlungen laufen automatisch weiter.
Kann ich sofort wechseln oder muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Grundsätzlich gilt eine 12-Monats-Bindung bei deiner aktuellen Kasse mit 2-monatiger Kündigungsfrist. Sonderkündigungsrecht besteht, wenn deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht — dann kannst du sofort wechseln, auch innerhalb der ersten 12 Monate (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V).
Ist der Wechsel zur BMW BKK über einen Makler teurer?
Nein, für dich beitragsneutral. Der Zusatzbeitrag von 3,90 % ist gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler wechselst. Als ungebundener Versicherungsmakler bekomme ich eine gesetzlich geregelte Vermittlungsvergütung von der Kasse — die ist bereits in deren Kalkulation enthalten und wird unabhängig davon fällig, ob ein Makler beteiligt ist.
