AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (AOK RPS) — kompakt erklärt für alle, die sich fragen: Lohnt sich der Wechsel? Auf dieser Seite: aktueller Zusatzbeitrag, Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt, Wechsel-Anleitung und direkter Online-Antrag.
Stand: 12. August 2026
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Zusatzbeitrag 2026
Zusatzbeitrag 2026
2,47 %
Bundes-Ø: 2,9 %
Zusatzbeitrag 2025
2,47 %
unverändert zu 2026
Gesamtbeitrag
17,07 %
14,6 % + Zusatzbeitrag
Ranking Zusatzbeitrag
Platz 2
von 64 offenen Kassen
Beispiel AN-Anteil
≈ 341 €
bei 4.000 € Brutto/Monat
Wie AOK RPS im Vergleich abschneidet
Mit einem Zusatzbeitrag von 2,47 % liegt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 0,43 Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt von 2,9 %. Damit gehört sie zu den günstigeren Kassen deutschlandweit — nur 1 von 63 anderen offenen Kassen sind noch günstiger.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine der 11 AOK-Regionalkassen — sie sind an Bundesländer bzw. Regionen gebunden.
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In 5 Minuten online — die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kündigung deiner Alt-Kasse per Vollmacht, alle laufenden Behandlungen bleiben nahtlos versichert, Familienangehörige wechseln automatisch mit.
Häufige Fragen zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2026?
Der individuelle Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland liegt aktuell bei 2,47 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt das einen Gesamtbeitrag von 17,07 % (davon jeweils die Hälfte AG- und AN-Anteil).
Wie kann ich zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wechseln?
Der Wechsel ist online in 5 Minuten möglich: du stellst einen Aufnahmeantrag bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die Kasse übernimmt die Kündigung deiner bisherigen Kasse per Vollmacht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Nach Bestätigung reichst du die Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber ein — Familienversicherung und laufende Behandlungen laufen automatisch weiter.
Kann ich sofort wechseln oder muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Grundsätzlich gilt eine 12-Monats-Bindung bei deiner aktuellen Kasse mit 2-monatiger Kündigungsfrist. Sonderkündigungsrecht besteht, wenn deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht — dann kannst du sofort wechseln, auch innerhalb der ersten 12 Monate (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V).
Ist der Wechsel zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland über einen Makler teurer?
Nein. Der Zusatzbeitrag von 2,47 % ist gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler wechselst — und du bekommst von mir keine separate Rechnung. Als ungebundener Versicherungsmakler erhalte ich eine gesetzlich geregelte Vermittlungsvergütung von der Kasse; die ist Teil deren regulärer Kalkulation und wird auch fällig, wenn kein Makler beteiligt ist.
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