TUI BKK
TUI BKK — kompakt erklärt für alle, die sich fragen: Lohnt sich der Wechsel? Auf dieser Seite: aktueller Zusatzbeitrag, Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt, Wechsel-Anleitung und direkter Online-Antrag.
Zusatzbeitrag 2026
2,50 %
Bundes-Ø: 2,9 %
Gesamtbeitrag
17,10 %
14,6 % + Zusatzbeitrag
Ranking Zusatzbeitrag
Platz 4
von 64 offenen Kassen
Beispiel AN-Anteil
≈ 342 €
bei 4.000 € Brutto/Monat
Wie TUI im Vergleich abschneidet
Mit einem Zusatzbeitrag von 2,50 % liegt die TUI BKK 0,40 Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt von 2,9 %. Damit gehört sie zu den günstigeren Kassen deutschlandweit — nur 3 von 64 offenen Kassen sind noch günstiger.
Ready to switch?
Zur TUI BKK wechseln
In 5 Minuten online — die TUI BKK übernimmt die Kündigung deiner Alt-Kasse per Vollmacht, alle laufenden Behandlungen bleiben nahtlos versichert, Familienangehörige wechseln automatisch mit.
Häufige Fragen zur TUI BKK
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der TUI BKK 2026?
Der individuelle Zusatzbeitrag der TUI BKK liegt aktuell bei 2,50 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt das einen Gesamtbeitrag von 17,10 % (davon jeweils die Hälfte AG- und AN-Anteil).
Wie kann ich zur TUI BKK wechseln?
Der Wechsel ist online in 5 Minuten möglich: du stellst einen Aufnahmeantrag bei der TUI BKK, die Kasse übernimmt die Kündigung deiner bisherigen Kasse per Vollmacht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Nach Bestätigung reichst du die Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber ein — Familienversicherung und laufende Behandlungen laufen automatisch weiter.
Kann ich sofort wechseln oder muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Grundsätzlich gilt eine 12-Monats-Bindung bei deiner aktuellen Kasse mit 2-monatiger Kündigungsfrist. Sonderkündigungsrecht besteht, wenn deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht — dann kannst du sofort wechseln, auch innerhalb der ersten 12 Monate (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V).
Ist der Wechsel zur TUI BKK über einen Makler teurer?
Nein, für dich beitragsneutral. Der Zusatzbeitrag von 2,50 % ist gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler wechselst. Als ungebundener Versicherungsmakler bekomme ich eine gesetzlich geregelte Vermittlungsvergütung von der Kasse — die ist bereits in deren Kalkulation enthalten und wird unabhängig davon fällig, ob ein Makler beteiligt ist.
