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📚 Glossar · GKV

Sonderkündigungsrecht (§ 175 SGB V)

Definition

Recht des GKV-Mitglieds, seine Krankenkasse außerordentlich zu kündigen, wenn diese den Zusatzbeitrag erhöht oder eine Prämie senkt. Frist: bis Ablauf des Monats, für den erstmals der erhöhte Beitrag erhoben wird. Wechsel wird zum übernächsten Monatsende wirksam. Kein Sonderkündigungsrecht bei reguläre Kündigung — dort gilt die 12-Monats-Mindestbindungsfrist des § 175 Abs. 4 SGB V.

Auch bekannt als: GKV-Sonderkündigungsrecht

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Kassenindividueller Beitragssatz auf das beitragspflichtige Einkommen, zusätzlich zum allg

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