Was ist eine private Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn du durch einen Unfall dauerhaft körperlich eingeschränkt bist — nach einem Sturz vom Fahrrad, einem Skiunfall oder einem Unfall im Haushalt. Sie greift rund um die Uhr weltweit, unabhängig davon, ob sich der Unfall in der Freizeit, im Job oder unterwegs ereignet. Die gesetzliche Unfallversicherung dagegen deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle und zahlt eine Rente erst ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit; Heilbehandlung und Reha erbringt sie unabhängig davon.
Kernleistung ist die Invaliditätsleistung — eine einmalige Kapitalauszahlung, gestaffelt nach Schwere der Invalidität und der Gliedertaxe des Tarifs. Viele Tarife bieten zusätzlich Unfallrente (monatlich ab Invaliditätsschwelle), Reha-Kostenerstattung, Übergangsgeld und Bergungskosten.
Was ist ein Unfall — und was nicht?
Der Unfallbegriff nach § 178 Abs. 2 VVG: ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das eine Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Ohne dieses „plötzlich von außen" — keine Leistung.
Das ist kein Unfall (auch wenn viele es annehmen):
- Herzinfarkt, Schlaganfall — innere Ursache
- Bandscheibenvorfall durch normale Belastung — nicht „plötzlich von außen"
- Krankheiten und Infektionen, auch wenn sie im Job zugezogen wurden
- Verschleiß durch chronische Fehlbelastung
Für diese Fälle greift die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Krankentagegeldversicherung — nicht die Unfallversicherung. Details zur BU auf meiner Seite Vorsorge für Selbstständige.
Wer braucht das?
Vor allem für Menschen, deren finanzielle Absicherung bei dauerhafter unfallbedingter Invalidität lückenhaft wäre:
- Selbstständige und Freiberufler — kein Anspruch auf gesetzliche Unfallrente aus einem Angestelltenverhältnis
- Eltern — Betreuungs- und Umorganisationsbedarf bei Invalidität
- Hobbysportler mit erhöhtem Unfallrisiko (Ski, Rad, Klettern, Reiten)
- Hausbesitzer mit laufender Finanzierung — Kapitalpuffer für Umbauten (barrierefrei) und Tilgungsersatz
- Kinder — eigenständige Kinder-Unfallversicherung, weil die gesetzliche nur Schule/Kita deckt und Freizeitunfälle die Mehrheit ausmachen
- Rentner — mit dem Alter zunehmend sturzgefährdet, kein BU-Schutz mehr
Leistungsarten im Detail
- Invaliditätsleistung: einmalige Kapitalauszahlung, ermittelt aus Grundsumme × Invaliditätsgrad (Gliedertaxe) × Progression
- Unfallrente: monatliche Rente ab einer Invaliditätsschwelle (marktüblich 50 %), meist lebenslang
- Reha-Kostenerstattung: Nachbehandlungen, Umschulungen, medizinische Reha
- Übergangsgeld: kurzfristige Kapitalzahlung nach schwerem Unfall (Überbrückung bis Invaliditätsfeststellung)
- Bergungskosten: Bergung nach Sport- oder Verkehrsunfall (Berg, Wasser, Wald) — kritisch für Bergsportler
- Kosmetische Operationen: nach Unfall häufig mitversichert, oft mit Sublimit
Was du beim Vergleich beachten solltest
Deckungssumme und Progression
Die Grundsumme allein sagt wenig aus — entscheidend ist die Progression. Bei einer 500-%-Progression steigt die Auszahlung überproportional mit dem Invaliditätsgrad: Aus einer Grundsumme von 50.000 € werden bei 100 % Invalidität 250.000 €. Ohne Progression bleibt es bei der Grundsumme — bei schweren Fällen (Querschnittslähmung, Gehirnschädigung) meist zu wenig, um Umbauten, Pflege und Erwerbsausfall aufzufangen. Marktüblich sind Progressionen zwischen 225 % und 1.000 %.
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile angesetzt wird. Marktbeispiele: ein Arm typisch 70 %, ein Daumen 20 %, ein Auge 50 %. Die Werte variieren zwischen Anbietern erheblich — ein besserer Tarif kann für dieselbe Verletzung deutlich mehr auszahlen. Beim Vergleich unbedingt Gliedertaxe-Werte gegenüberstellen, nicht nur die Grundsumme.
Die drei 15-Monats-Fristen — kritisch für den Anspruch
Der häufigste Grund für den Verlust einer berechtigten Unfallleistung: Fristen versäumt. Nach Standard-AUB müssen drei getrennte Fristen eingehalten werden — meist jeweils 15 Monate nach dem Unfall:
1. Eintritt der Invalidität — der dauerhafte Schaden muss innerhalb dieser Frist eingetreten sein. Zeigt sich die Invalidität erst später, greift die Police nicht mehr 2. Ärztliche Feststellung der Invalidität durch einen Arzt (schriftlich) 3. Geltendmachung — schriftliche Meldung an den Versicherer
Bessere Tarife verlängern die Fristen auf 18 oder 24 Monate. Wer nach einem Unfall lange abwartet und den Arztbesuch aufschiebt, riskiert die Leistung — auch wenn die Invalidität objektiv besteht. Nach jedem ernsthaften Unfall den Arzt gezielt um schriftliche Invaliditätsdokumentation bitten, auch wenn die Prognose noch unklar ist.
Mitwirkungsanteile (Ziff. 3.2 AUB)
Wenn eine Vorerkrankung (Arthrose, Bandscheibenschaden, Herzleiden) an der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt hat, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig — geregelt in Ziff. 3.2 AUB (in älteren Bedingungswerken § 8 AUB). Standard-AUB: Kürzung ab 25 % Mitwirkung. Bessere Tarife verzichten auf die Kürzung bis 50 % oder sogar 75 % — ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal.
Beweislast beim Versicherer: Er muss die Mitursächlichkeit und den Anteil im Vollbeweis nachweisen — eine Kürzung ist nicht hinzunehmen, nur weil eine Vorerkrankung existiert.
Wichtige Abgrenzung: Hat die Krankheit nur den Unfall selbst mitverursacht (Sturz wegen einer Gehbehinderung), führt das zu keiner Anspruchsminderung. Gekürzt wird nur, wenn die Krankheit an der Schädigung oder ihren Folgen mitgewirkt hat.
Neu: BGH-Entscheidung zur indirekten Mitwirkung (12/2025): Der BGH hat entschieden, dass auch indirekte Mitwirkung genügt — etwa wenn die Medikation einer Grunderkrankung (Blutverdünner) die Unfallfolgen verschlimmert (schwerere Hirnblutung nach Sturz). Das verschärft die Kürzungsmöglichkeit und macht den Verzicht auf die Mitwirkungsklausel zu einem noch wichtigeren Tarifmerkmal — gerade für Menschen mit Vorerkrankungen und im höheren Alter.
Alkohol und grobe Fahrlässigkeit
Bei Unfällen unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss greifen in vielen Tarifen Kürzungs- oder Ausschlussklauseln. Grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle sind marktüblich mit gekürzter Leistung gedeckt — bessere Tarife verzichten auf die Kürzung. Vor Abschluss die Klauseln im Detail prüfen, besonders wenn du regelmäßig Sport mit Restrisiko betreibst.
Sportarten- und Berufs-Ausschlüsse
Standardausschlüsse: Extrembergsteigen, Freeclimbing, Base-Jumping, Motorsport-Rennen, Bungee-Jumping. Prüfe konkret, ob dein Hobby dazugehört. Umgekehrt gibt es Tarife mit Zusatzbausteinen für Risiko-Sportarten. Bestimmte Berufe (Kunstschausteller, Berufstaucher) benötigen ebenfalls Sondertarife.
Familientarif
Kinder brauchen einen eigenen Vertrag oder einen Familientarif. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Kinder nur in Schule und Kindergarten, nicht in der Freizeit — wo die meisten Kinder-Unfälle passieren. Marktüblich sind Familientarife für Erwachsene + mitversicherte Kinder oft günstiger als getrennte Verträge.
Häufige Fallstricke
- Fristen versäumt — der häufigste Grund für ausgefallene Leistung
- Vorerkrankung als Mitwirkung — Standard-Tarife kürzen ab 25 %
- Bandscheibenvorfall nach normalem Anheben — kein Unfall im Sinne § 178 VVG
- Sportart nicht abgedeckt — Sonderklauseln prüfen
- Kinder nur gesetzlich versichert — Freizeit-Unfälle nicht gedeckt
- Bergungskosten nicht enthalten — für Bergsportler kritisch
Abgrenzung: Unfallversicherung vs. Berufsunfähigkeit
Die Unfallversicherung deckt ausschließlich Invalidität aus einem Unfall im Sinne des § 178 VVG. Die meisten Fälle dauerhafter Erwerbsminderung sind krankheitsbedingt — Rücken, Psyche, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs — und werden von der Unfallversicherung nicht gedeckt. Für Berufstätige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die primäre Absicherung; die Unfallversicherung ergänzt sie um schnelle Kapitalauszahlung im Unfallfall (BU zahlt monatliche Rente, meist nach längerer Prüfung).
Mein Beitrag als ungebundener Makler
Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO vergleiche ich für dich die Tarife nach den entscheidenden Kennzahlen — Gliedertaxe-Werte, Progressionshöhe, Mitwirkungsanteile-Verzicht, Fristen-Verlängerungen, relevante Sportarten-Klauseln — nicht nur nach der Beitragshöhe. Ich prüfe außerdem, ob deine Absicherung insgesamt (BU + Unfall) sinnvoll aufeinander abgestimmt ist. Wechselmanagement und Schadensbegleitung sind Standard.
Zur Vergütung: Meine Vermittlungsvergütung läuft über den Versicherer (Courtage) — keine separate Rechnung an dich. Art und Quelle der Vergütung weise ich in der Erstinformation nach § 15 VersVermV aus, die du vor Vertragsabschluss erhältst.
