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Private Unfallversicherung

Von Florian Held (Versicherungsmakler & Wirtschaftsfachwirt (IHK))·

Private Unfallversicherung: Invaliditätsleistung + Unfallrente + Bergungskosten. Unfallbegriff § 178 VVG (was NICHT gedeckt ist), drei 15-Monats-Fristen für Anspruchssicherung, Gliedertaxe, Progression, Mitwirkung (Ziff. 3.2 AUB), Familientarif. Ungebundener Makler.

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Was ist eine private Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn du durch einen Unfall dauerhaft körperlich eingeschränkt bist — nach einem Sturz vom Fahrrad, einem Skiunfall oder einem Unfall im Haushalt. Sie greift rund um die Uhr weltweit, unabhängig davon, ob sich der Unfall in der Freizeit, im Job oder unterwegs ereignet. Die gesetzliche Unfallversicherung dagegen deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle und zahlt eine Rente erst ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit; Heilbehandlung und Reha erbringt sie unabhängig davon.

Kernleistung ist die Invaliditätsleistung — eine einmalige Kapitalauszahlung, gestaffelt nach Schwere der Invalidität und der Gliedertaxe des Tarifs. Viele Tarife bieten zusätzlich Unfallrente (monatlich ab Invaliditätsschwelle), Reha-Kostenerstattung, Übergangsgeld und Bergungskosten.

Was ist ein Unfall — und was nicht?

Der Unfallbegriff nach § 178 Abs. 2 VVG: ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das eine Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Ohne dieses „plötzlich von außen" — keine Leistung.

Das ist kein Unfall (auch wenn viele es annehmen):

  • Herzinfarkt, Schlaganfall — innere Ursache
  • Bandscheibenvorfall durch normale Belastung — nicht „plötzlich von außen"
  • Krankheiten und Infektionen, auch wenn sie im Job zugezogen wurden
  • Verschleiß durch chronische Fehlbelastung

Für diese Fälle greift die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Krankentagegeldversicherung — nicht die Unfallversicherung. Details zur BU auf meiner Seite Vorsorge für Selbstständige.

Wer braucht das?

Vor allem für Menschen, deren finanzielle Absicherung bei dauerhafter unfallbedingter Invalidität lückenhaft wäre:

  • Selbstständige und Freiberufler — kein Anspruch auf gesetzliche Unfallrente aus einem Angestelltenverhältnis
  • Eltern — Betreuungs- und Umorganisationsbedarf bei Invalidität
  • Hobbysportler mit erhöhtem Unfallrisiko (Ski, Rad, Klettern, Reiten)
  • Hausbesitzer mit laufender Finanzierung — Kapitalpuffer für Umbauten (barrierefrei) und Tilgungsersatz
  • Kinder — eigenständige Kinder-Unfallversicherung, weil die gesetzliche nur Schule/Kita deckt und Freizeitunfälle die Mehrheit ausmachen
  • Rentner — mit dem Alter zunehmend sturzgefährdet, kein BU-Schutz mehr

Leistungsarten im Detail

  • Invaliditätsleistung: einmalige Kapitalauszahlung, ermittelt aus Grundsumme × Invaliditätsgrad (Gliedertaxe) × Progression
  • Unfallrente: monatliche Rente ab einer Invaliditätsschwelle (marktüblich 50 %), meist lebenslang
  • Reha-Kostenerstattung: Nachbehandlungen, Umschulungen, medizinische Reha
  • Übergangsgeld: kurzfristige Kapitalzahlung nach schwerem Unfall (Überbrückung bis Invaliditätsfeststellung)
  • Bergungskosten: Bergung nach Sport- oder Verkehrsunfall (Berg, Wasser, Wald) — kritisch für Bergsportler
  • Kosmetische Operationen: nach Unfall häufig mitversichert, oft mit Sublimit

Was du beim Vergleich beachten solltest

Deckungssumme und Progression

Die Grundsumme allein sagt wenig aus — entscheidend ist die Progression. Bei einer 500-%-Progression steigt die Auszahlung überproportional mit dem Invaliditätsgrad: Aus einer Grundsumme von 50.000 € werden bei 100 % Invalidität 250.000 €. Ohne Progression bleibt es bei der Grundsumme — bei schweren Fällen (Querschnittslähmung, Gehirnschädigung) meist zu wenig, um Umbauten, Pflege und Erwerbsausfall aufzufangen. Marktüblich sind Progressionen zwischen 225 % und 1.000 %.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile angesetzt wird. Marktbeispiele: ein Arm typisch 70 %, ein Daumen 20 %, ein Auge 50 %. Die Werte variieren zwischen Anbietern erheblich — ein besserer Tarif kann für dieselbe Verletzung deutlich mehr auszahlen. Beim Vergleich unbedingt Gliedertaxe-Werte gegenüberstellen, nicht nur die Grundsumme.

Die drei 15-Monats-Fristen — kritisch für den Anspruch

Der häufigste Grund für den Verlust einer berechtigten Unfallleistung: Fristen versäumt. Nach Standard-AUB müssen drei getrennte Fristen eingehalten werden — meist jeweils 15 Monate nach dem Unfall:

1. Eintritt der Invalidität — der dauerhafte Schaden muss innerhalb dieser Frist eingetreten sein. Zeigt sich die Invalidität erst später, greift die Police nicht mehr 2. Ärztliche Feststellung der Invalidität durch einen Arzt (schriftlich) 3. Geltendmachung — schriftliche Meldung an den Versicherer

Bessere Tarife verlängern die Fristen auf 18 oder 24 Monate. Wer nach einem Unfall lange abwartet und den Arztbesuch aufschiebt, riskiert die Leistung — auch wenn die Invalidität objektiv besteht. Nach jedem ernsthaften Unfall den Arzt gezielt um schriftliche Invaliditätsdokumentation bitten, auch wenn die Prognose noch unklar ist.

Mitwirkungsanteile (Ziff. 3.2 AUB)

Wenn eine Vorerkrankung (Arthrose, Bandscheibenschaden, Herzleiden) an der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt hat, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig — geregelt in Ziff. 3.2 AUB (in älteren Bedingungswerken § 8 AUB). Standard-AUB: Kürzung ab 25 % Mitwirkung. Bessere Tarife verzichten auf die Kürzung bis 50 % oder sogar 75 % — ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal.

Beweislast beim Versicherer: Er muss die Mitursächlichkeit und den Anteil im Vollbeweis nachweisen — eine Kürzung ist nicht hinzunehmen, nur weil eine Vorerkrankung existiert.

Wichtige Abgrenzung: Hat die Krankheit nur den Unfall selbst mitverursacht (Sturz wegen einer Gehbehinderung), führt das zu keiner Anspruchsminderung. Gekürzt wird nur, wenn die Krankheit an der Schädigung oder ihren Folgen mitgewirkt hat.

Neu: BGH-Entscheidung zur indirekten Mitwirkung (12/2025): Der BGH hat entschieden, dass auch indirekte Mitwirkung genügt — etwa wenn die Medikation einer Grunderkrankung (Blutverdünner) die Unfallfolgen verschlimmert (schwerere Hirnblutung nach Sturz). Das verschärft die Kürzungsmöglichkeit und macht den Verzicht auf die Mitwirkungsklausel zu einem noch wichtigeren Tarifmerkmal — gerade für Menschen mit Vorerkrankungen und im höheren Alter.

Alkohol und grobe Fahrlässigkeit

Bei Unfällen unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss greifen in vielen Tarifen Kürzungs- oder Ausschlussklauseln. Grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle sind marktüblich mit gekürzter Leistung gedeckt — bessere Tarife verzichten auf die Kürzung. Vor Abschluss die Klauseln im Detail prüfen, besonders wenn du regelmäßig Sport mit Restrisiko betreibst.

Sportarten- und Berufs-Ausschlüsse

Standardausschlüsse: Extrembergsteigen, Freeclimbing, Base-Jumping, Motorsport-Rennen, Bungee-Jumping. Prüfe konkret, ob dein Hobby dazugehört. Umgekehrt gibt es Tarife mit Zusatzbausteinen für Risiko-Sportarten. Bestimmte Berufe (Kunstschausteller, Berufstaucher) benötigen ebenfalls Sondertarife.

Familientarif

Kinder brauchen einen eigenen Vertrag oder einen Familientarif. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Kinder nur in Schule und Kindergarten, nicht in der Freizeit — wo die meisten Kinder-Unfälle passieren. Marktüblich sind Familientarife für Erwachsene + mitversicherte Kinder oft günstiger als getrennte Verträge.

Häufige Fallstricke

  • Fristen versäumt — der häufigste Grund für ausgefallene Leistung
  • Vorerkrankung als Mitwirkung — Standard-Tarife kürzen ab 25 %
  • Bandscheibenvorfall nach normalem Anheben — kein Unfall im Sinne § 178 VVG
  • Sportart nicht abgedeckt — Sonderklauseln prüfen
  • Kinder nur gesetzlich versichert — Freizeit-Unfälle nicht gedeckt
  • Bergungskosten nicht enthalten — für Bergsportler kritisch

Abgrenzung: Unfallversicherung vs. Berufsunfähigkeit

Die Unfallversicherung deckt ausschließlich Invalidität aus einem Unfall im Sinne des § 178 VVG. Die meisten Fälle dauerhafter Erwerbsminderung sind krankheitsbedingt — Rücken, Psyche, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs — und werden von der Unfallversicherung nicht gedeckt. Für Berufstätige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die primäre Absicherung; die Unfallversicherung ergänzt sie um schnelle Kapitalauszahlung im Unfallfall (BU zahlt monatliche Rente, meist nach längerer Prüfung).

Mein Beitrag als ungebundener Makler

Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO vergleiche ich für dich die Tarife nach den entscheidenden Kennzahlen — Gliedertaxe-Werte, Progressionshöhe, Mitwirkungsanteile-Verzicht, Fristen-Verlängerungen, relevante Sportarten-Klauseln — nicht nur nach der Beitragshöhe. Ich prüfe außerdem, ob deine Absicherung insgesamt (BU + Unfall) sinnvoll aufeinander abgestimmt ist. Wechselmanagement und Schadensbegleitung sind Standard.

Zur Vergütung: Meine Vermittlungsvergütung läuft über den Versicherer (Courtage) — keine separate Rechnung an dich. Art und Quelle der Vergütung weise ich in der Erstinformation nach § 15 VersVermV aus, die du vor Vertragsabschluss erhältst.

Häufige Fragen

Welche Fristen muss ich nach einem Unfall einhalten, damit die Versicherung zahlt?

Nach Standard-AUB gelten drei getrennte Fristen, meist jeweils 15 Monate nach dem Unfall: (1) Eintritt der Invalidität — der dauerhafte Schaden muss innerhalb dieser Frist eingetreten sein; (2) ärztliche Feststellung durch einen Arzt schriftlich; (3) Geltendmachung als schriftliche Meldung an den Versicherer. Bessere Tarife verlängern auf 18 oder 24 Monate. Werden diese Fristen versäumt, ist die Leistung ausgeschlossen — auch wenn die Invalidität objektiv besteht. Deshalb nach jedem ernsthaften Unfall den Arzt gezielt um schriftliche Invaliditätsdokumentation bitten.

Was gilt als Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung?

Nach § 178 Abs. 2 VVG: ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das eine Gesundheitsschädigung zur Folge hat. Kein Unfall in diesem Sinne sind Herzinfarkt und Schlaganfall (innere Ursache), Bandscheibenvorfall durch normale Belastung (nicht 'plötzlich von außen'), Infektionen oder Verschleißerscheinungen durch chronische Fehlbelastung. Für diese Fälle greift die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung, nicht die Unfallpolice.

Was ist die Progression bei der Unfallversicherung?

Die Progression sorgt dafür, dass die Auszahlung bei höherem Invaliditätsgrad überproportional steigt. Bei 500 % Progression und einer Grundsumme von 50.000 Euro werden aus 100 % Invalidität 250.000 Euro. Ohne Progression bleibt es bei der Grundsumme — bei schweren Fällen (Querschnittslähmung, Gehirnschädigung) meist zu wenig, um Umbauten, Pflege und Erwerbsausfall aufzufangen. Marktüblich sind Progressionen zwischen 225 und 1.000 Prozent.

Was zahlt die Unfallversicherung bei Verlust eines Fingers?

Das regelt die Gliedertaxe im jeweiligen Tarif. Marktüblich sind für einen Finger zwischen 10 und 20 Prozent Invalidität, bezogen auf die vereinbarte Grundsumme plus Progression. Die konkreten Werte variieren zwischen Anbietern erheblich — beim Vergleich unbedingt die Gliedertaxen gegenüberstellen, nicht nur die Grundsumme.

Was sind Mitwirkungsanteile — und warum sind sie wichtig?

Wenn eine Vorerkrankung (Arthrose, Bandscheibenschaden, Herzleiden) an der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt hat, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig — geregelt in Ziff. 3.2 AUB (in älteren Bedingungswerken § 8 AUB). Standard-AUB: Kürzung ab 25 Prozent Mitwirkung, bessere Tarife verzichten bis 50 oder 75 Prozent. Wichtig: Die Beweislast für Mitursächlichkeit und Anteil trägt der Versicherer im Vollbeweis — eine Kürzung ist nicht hinzunehmen, nur weil eine Vorerkrankung existiert. Hat die Krankheit nur den Unfall selbst mitverursacht (Sturz wegen Gehbehinderung), führt das zu keiner Anspruchsminderung; gekürzt wird nur, wenn die Krankheit an der Schädigung oder ihren Folgen mitgewirkt hat. Der BGH hat im Dezember 2025 entschieden, dass auch indirekte Mitwirkung genügt (etwa wenn Blutverdünner die Unfallfolgen verschlimmern) — für Menschen mit Vorerkrankungen und im höheren Alter ist der Verzicht auf die Mitwirkungsklausel deshalb eines der wichtigsten Tarifmerkmale.

Brauche ich eine private Unfallversicherung, wenn ich schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?

Beide Absicherungen ergänzen sich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die primäre Absicherung — sie zahlt eine monatliche Rente bei krankheits- oder unfallbedingter Berufsunfähigkeit, und die meisten Invaliditätsfälle sind krankheitsbedingt (Rücken, Psyche, Krebs). Die Unfallversicherung zahlt zusätzlich eine einmalige Kapitalleistung bei unfallbedingter Invalidität — schnell, ohne die längere BU-Prüfung, auch im Ruhestand oder bei Kindern (für die es keine BU gibt).

Sind Sportunfälle beim Skifahren oder Klettern mitversichert?

In den meisten Tarifen ja, aber mit Ausnahmen. Standard-Ausschlüsse: Extrembergsteigen, Freeclimbing, Base-Jumping, Motorsport-Rennen, Bungee-Jumping. Freizeit-Skifahren und Klettern in Kletterhallen sind meist gedeckt, ambitionierte Alpin- oder Hochtouren dagegen häufig nicht ohne Zusatzbaustein. Ein Blick in die Ausschlussklauseln vor Vertragsabschluss ist Pflicht — vor allem für Menschen mit Bergsport oder ähnlichem Freizeitprofil.

Was ist mit Bergungskosten nach einem Unfall in den Bergen?

Bergungskosten sind in vielen Tarifen als Baustein enthalten — mit einer Deckung von einigen zehntausend Euro. Für Bergsportler oft der wichtigste Zusatz, weil Helikopter-Rettung in schwierigem Gelände schnell fünfstellig wird. Ohne den Baustein oder mit niedrigem Sublimit trägst du die Bergungskosten selbst, auch wenn die Invaliditätsleistung greift.

Warum brauchen Kinder eine eigene Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Kinder nur in Schule und Kindergarten (samt Hin- und Rückweg). Die meisten Kinder-Unfälle passieren aber in der Freizeit — beim Sport, im Haushalt, beim Spielen — und sind gesetzlich nicht gedeckt. Deshalb entweder eine eigene Kinder-Unfallversicherung oder ein Familientarif mit mitversicherten Kindern. Familientarife sind marktüblich günstiger als getrennte Verträge.

Was kostet eine Unfallversicherung — grobe Orientierung?

Die Beiträge hängen von Alter, gewählter Grundsumme, Progression, Bausteinen (Unfallrente, Bergungskosten, Kosmetik) und Berufsgruppe ab. Für Erwachsene ohne besondere Risiken liegen die Beiträge marktüblich zwischen 100 und 300 Euro pro Jahr (eigene Markteinschätzung, Stand 2026); für Kinder deutlich niedriger, für Risiko-Berufsgruppen entsprechend höher. Konkrete Prämien lassen sich nur nach individuellem Bedarfs- und Risikoprofil ermitteln.