Grenzsteuersatz
Definition
Einkommensteuersatz auf den nächsten verdienten Euro. In der deutschen Progression gestaffelt: 0 % bis zum Grundfreibetrag, dann progressiv bis 42 % (Spitzensteuersatz ab 68.480 € zvE 2026, Grundtarif) bzw. 45 % (Reichensteuer ab 277.826 €). Entscheidend für die Steuerersparnis bei bAV-Umwandlung — je höher der Grenzsteuersatz, desto größer der Nettovorteil.
Auch bekannt als: Marginaler Steuersatz
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