Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
Definition
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), angesiedelt bei der Deutschen Rentenversicherung, prüft die Förderberechtigung, berechnet und überweist die Zulagen an den Anbieter und fordert zu Unrecht gezahlte Zulagen zurück. Sie wickelt die Förderung sowohl bei Riester als auch beim Altersvorsorgedepot ab.
Auch bekannt als: ZfA
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