Rohertrag, nicht Gewinn
Der zentrale Aufklärungspunkt: Der Versicherungswert der Betriebsunterbrechung ist der Rohertrag (Umsatz minus variable Kosten), nicht der Gewinn. Wer nur den Gewinn versichert, hat im Schadenfall kein Geld für Löhne und Miete — beides läuft weiter, auch wenn der Betrieb steht. Der Rohertrag deckt genau die Positionen ab, die weiterlaufen: Personal, Miete, Leasing, Zinsen, Verwaltung, Versicherungen. Und den entgangenen Gewinn.
Die „kleine BU" reicht selten
Viele Handwerker haben eine „kleine BU" in der Inhaltsversicherung mit laufen — meist als Prozentsatz der Inhaltssumme oder auf wenige Monate begrenzt. Für einen echten Wiederaufbau nach Brand oder Wasserschaden reicht das fast nie. Rechne konkret aus, was ein Monat Stillstand kostet, und vergleich das mit dem, was deine bestehende Deckung abbildet.
Haftzeit ist der zweite Hebel
Die Versicherungssumme allein sagt nichts, wenn die Haftzeit zu kurz ist. 12 Monate sind Standard — reichen aber nicht, wenn deine Hauptmaschine 6 Monate Lieferzeit hat oder du dein Betriebsgebäude wiederaufbauen musst. Ab 18 oder 24 Monaten Haftzeit wird's realistisch, auch für größere Schäden.
Unterversicherung wirkt anteilig
Wenn die vereinbarte Summe zu niedrig ist, wird im Schadenfall anteilig gekürzt — auch bei kleinen Schäden. Nicht der Deckel greift, sondern die Quote. Das ist der teure Denkfehler: „Ist mir egal, ich hab eh keinen 100k-Schaden" — bei jedem Schaden zahlt der Versicherer anteilig entsprechend Unterdeckung.
Was bei der Elementardeckung wichtig ist
Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch und Erdbeben sind nicht Teil der Grunddeckung. Nur mit dem Baustein Elementarschäden bist du gegen diese Ereignisse versichert. Bei zunehmenden Starkregen-Ereignissen und wachsenden Risiken durch Klimaveränderungen sollte niemand mehr ohne Elementarschutz sein — schon gar nicht in gefährdeten Regionen.
