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Betriebsunterbrechung: Versicherungssumme berechnen

Ermittle die Versicherungssumme deiner Betriebsunterbrechungs-Versicherung — auf Basis des Rohertrags, mit Haftzeit-Faktor und Fixkosten-Aufschlüsselung.

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Rohertrag, nicht Gewinn

Der zentrale Aufklärungspunkt: Der Versicherungswert der Betriebsunterbrechung ist der Rohertrag (Umsatz minus variable Kosten), nicht der Gewinn. Wer nur den Gewinn versichert, hat im Schadenfall kein Geld für Löhne und Miete — beides läuft weiter, auch wenn der Betrieb steht. Der Rohertrag deckt genau die Positionen ab, die weiterlaufen: Personal, Miete, Leasing, Zinsen, Verwaltung, Versicherungen. Und den entgangenen Gewinn.

Die „kleine BU" reicht selten

Viele Handwerker haben eine „kleine BU" in der Inhaltsversicherung mit laufen — meist als Prozentsatz der Inhaltssumme oder auf wenige Monate begrenzt. Für einen echten Wiederaufbau nach Brand oder Wasserschaden reicht das fast nie. Rechne konkret aus, was ein Monat Stillstand kostet, und vergleich das mit dem, was deine bestehende Deckung abbildet.

Haftzeit ist der zweite Hebel

Die Versicherungssumme allein sagt nichts, wenn die Haftzeit zu kurz ist. 12 Monate sind Standard — reichen aber nicht, wenn deine Hauptmaschine 6 Monate Lieferzeit hat oder du dein Betriebsgebäude wiederaufbauen musst. Ab 18 oder 24 Monaten Haftzeit wird's realistisch, auch für größere Schäden.

Unterversicherung wirkt anteilig

Wenn die vereinbarte Summe zu niedrig ist, wird im Schadenfall anteilig gekürzt — auch bei kleinen Schäden. Nicht der Deckel greift, sondern die Quote. Das ist der teure Denkfehler: „Ist mir egal, ich hab eh keinen 100k-Schaden" — bei jedem Schaden zahlt der Versicherer anteilig entsprechend Unterdeckung.

Was bei der Elementardeckung wichtig ist

Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch und Erdbeben sind nicht Teil der Grunddeckung. Nur mit dem Baustein Elementarschäden bist du gegen diese Ereignisse versichert. Bei zunehmenden Starkregen-Ereignissen und wachsenden Risiken durch Klimaveränderungen sollte niemand mehr ohne Elementarschutz sein — schon gar nicht in gefährdeten Regionen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Rohertrag und Gewinn?

Rohertrag ist Umsatz minus variable Kosten — also alles, was bei Stillstand weiterläuft: Personal, Miete, Leasing, Zinsen, Verwaltung, Versicherungen, plus der entgangene Gewinn. Gewinn ist nur der Überschuss darüber hinaus. Wer versehentlich nur den Gewinn als Versicherungssumme ansetzt, hat im Schadenfall keine Deckung für Löhne und Miete — der klassische, teure Denkfehler.

Reicht die BU in meiner Inhaltsversicherung?

In den meisten Fällen nein. Die „kleine BU" ist typisch an einen Prozentsatz der Inhaltssumme gekoppelt oder auf 3–6 Monate begrenzt — für einen echten Wiederaufbau nach Brand oder Wasserschaden bei Weitem zu wenig. Rechne konkret aus, was ein Monat Stillstand kostet, und vergleich das mit dem, was deine bestehende Deckung tatsächlich abbildet.

Was bedeutet Haftzeit?

Der Zeitraum, für den der Versicherer nach einem Schaden weiter leistet. Standard sind 12 Monate; das reicht bei einem reinen Inventarschaden oft, aber nicht bei Sonderanfertigungen mit langer Wiederbeschaffungszeit oder wenn du dein Betriebsgebäude wiederaufbauen musst. Ab 18 oder 24 Monaten wird die Haftzeit auch für größere Schadenszenarien realistisch — der Beitragsaufschlag ist meist geringer, als viele annehmen.

Was passiert bei Unterversicherung?

Der Versicherer kürzt anteilig — im Verhältnis vereinbarte Summe zu tatsächlich benötigtem Rohertrag. Das trifft auch kleine Schäden: nicht der Deckel greift, sondern die Quote. Beispiel: 50 % unterversichert heißt, dass du auch bei einem 20.000-€-Schaden nur 10.000 € bekommst. Deshalb Summe realistisch mit den echten Jahreszahlen kalkulieren.

Sind Elementarschäden mitversichert?

Nein, nur mit dem Zusatzbaustein Elementar. Ohne diesen Einschluss besteht keine Deckung bei Überschwemmung, Rückstau nach Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck oder Erdbeben — auch nicht bei der daraus resultierenden Betriebsunterbrechung. Angesichts zunehmender Wetterextreme ist der Baustein für die meisten Betriebe kaum noch verzichtbar, in Gewässer- oder Hanglagen praktisch Pflicht.

Zahlt die BU auch bei Ausfall eines Lieferanten?

Standard ist der Ausfall durch einen Sachschaden im eigenen Betrieb — Lieferantenausfall nur mit dem Zusatzbaustein „Rückwirkungsschäden". Der ist relevant, wenn ein einzelner Lieferant für eine kritische Vorleistung nicht ersetzbar ist. Auch Ausfall der eigenen Energie- oder IT-Versorgung ist meist ein eigener Baustein.

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