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Hinterbliebenenabsicherung: Todesfallsumme berechnen

Ermittle die passende Todesfallsumme deiner Risikolebensversicherung — getrennt nach Sofortbedarf und laufender Versorgungslücke.

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Warum die Faustformel nicht reicht

Die verbreitete Faustregel „drei bis fünf Jahresbruttoeinkommen" ist bequem, aber selten passend. Zwei Familien mit gleichem Einkommen können komplett unterschiedliche Bedarfe haben — je nach Kredit, Kindern, Partnereinkommen. Deshalb rechnen wir hier getrennt: Sofortbedarf (Schulden + Bestattung) und Versorgungsbedarf (laufender Einkommensausfall über eine definierte Dauer).

Unverheiratet zusammenlebend: heikel

Der wertvollste Hinweis dieses Rechners: Ohne Trauschein besteht kein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, und der überlebende Partner ist erbschaftsteuerlich deutlich schlechter gestellt — der Freibetrag liegt weit unter dem von Ehegatten. Bei der Vertragsgestaltung ist außerdem zu beachten: Wer Versicherungsnehmer und wer versicherte Person ist, entscheidet über die steuerliche Behandlung der Auszahlung. Das kostet im Ernstfall fünfstellige Beträge und wissen die wenigsten. Wenn du in dieser Konstellation lebst, ist eine sauber gestaltete Vertragsgestaltung noch wichtiger als die Summe selbst.

Beide Partner betrachten

Auch der Ausfall der betreuenden Person erzeugt Kosten — Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, geringere Arbeitszeit des überlebenden Partners. Deshalb: auch wenn ein Partner „nicht verdient", ist eine Todesfallabsicherung sinnvoll. Rechne den Bedarf im Zweifel für beide.

Konstante oder fallende Summe?

Bei einer Immobilien-Finanzierung wird die Restschuld über die Jahre kleiner — eine fallende Todesfallsumme passt dann besser und ist deutlich günstiger. Bei Versorgungsbedarf für Kinder bleibt der Bedarf lange konstant oder sinkt erst wenn das Kind selbstständig wird — hier ist konstante Summe passender.

Todesfallschutz und Sparen gehören getrennt

Eine Risikolebensversicherung ist deutlich günstiger als eine Kapitallebensversicherung mit gleicher Todesfallsumme. Der Sparanteil einer Kapitalpolice ist teuer und nicht flexibel. Wer Vermögen aufbauen will, macht das besser über ETF-Sparen; wer den Todesfall absichern will, nimmt eine reine Risikoleben. Diese Trennung ist einer der einfachsten und wirksamsten Hebel für Vermögensaufbau und Absicherung gleichzeitig.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Todesfallsumme sein?

Sie setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: dem Sofortbedarf (offene Schulden, Restschuld Immobilie, Bestattungskosten) und dem Versorgungsbedarf (laufender Einkommensausfall über eine definierte Dauer, meist bis das jüngste Kind wirtschaftlich selbstständig ist). Die Faustformel „3–5 Jahresbrutto" ist zu grob — sie ignoriert Kredit- und Kinderstruktur. Der Rechner rechnet beide Blöcke getrennt, damit du siehst, aus welchem Teil die Summe entsteht.

Taugt die Faustformel „Jahresgehälter"?

Selten. Zwei Familien mit gleichem Einkommen können komplett unterschiedliche Bedarfe haben — je nach Restschuld Immobilie, Anzahl und Alter der Kinder, Verdienst des Partners. Die Faustformel ist bequem, aber ungenau. Wer sich daran hält, ist entweder deutlich unter- oder überversichert. Beides ist teuer: Unterversicherung im Ernstfall, Überversicherung monatlich beim Beitrag.

Was gilt für unverheiratete Paare?

Der überlebende Partner hat keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente und ist erbschaftsteuerlich schlechter gestellt — der Freibetrag liegt bei nur 20.000 € statt 500.000 € wie bei Ehegatten. Zusätzlich entscheidet die Vertragsgestaltung (wer Versicherungsnehmer, wer versicherte Person ist) über die steuerliche Behandlung der Auszahlung. Bei falscher Konstruktion fließt die Todesfallleistung in die Erbmasse und wird erbschaftsteuerlich belastet — im Ernstfall fünfstellige Verluste. Deshalb hier besonders sauber gestalten.

Wer sollte Versicherungsnehmer sein?

Bei unverheirateten Paaren die klassische „Über-Kreuz"-Gestaltung: Jeder Partner ist Versicherungsnehmer und beitragspflichtig für den Vertrag auf das Leben des anderen. Dann fließt die Leistung nicht in den Nachlass des Verstorbenen und bleibt steuerfrei. Bei verheirateten Paaren ist die Konstruktion meist unkritisch, weil der hohe Ehegatten-Freibetrag greift — aber sauber gestaltet werden sollte es trotzdem.

Konstante oder fallende Summe?

Kommt auf den Absicherungszweck an. Für die Immobilien-Finanzierung passt eine fallende Todesfallsumme, weil die Restschuld über die Jahre sinkt — der Beitrag ist deutlich günstiger. Für den Versorgungsbedarf von Kindern bleibt der Bedarf lange konstant und sinkt erst, wenn das Kind wirtschaftlich selbstständig ist — hier passt eine konstante Summe besser. In der Praxis oft eine Kombination aus beiden.

Sollte auch der nicht verdienende Partner abgesichert sein?

Ja. Auch der Ausfall der überwiegend betreuenden Person erzeugt Kosten — Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, geringere Arbeitszeit des überlebenden Partners. Der Bedarf ist meist niedriger als beim Verdiener, aber selten null. Rechne den Bedarf im Zweifel für beide Partner und schließe zwei separate Verträge ab.

Risikoleben oder Restschuldversicherung?

In den meisten Fällen die reine Risikoleben. Sie ist deutlich günstiger, flexibler in Summe und Laufzeit und bleibt bei Umschuldung oder Bankwechsel bestehen — im Gegensatz zur Restschuldversicherung, die an den Kredit gebunden ist und beim Wechsel oft neu abgeschlossen werden muss. Restschuldversicherungen der Bank sind zudem häufig überteuert und decken oft nur enge Fälle ab.

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