Umsatz ist nicht Einkommen
Der klassische Fehler beim Krankentagegeld: Umsatz statt Gewinn eingeben. Das führt zu Zahlen, die kein Versicherer annimmt — Bezugsgröße ist der Gewinn nach Steuern, geprüft anhand deiner Steuerbescheide der letzten Jahre. Wer sich am Umsatz orientiert, versichert Luft.
Karenzzeit wählen
Die Karenzzeit bestimmt, ab welchem Tag die Zahlung beginnt. Frühe Karenzzeit (ab Tag 15 oder 22) macht den Vertrag teurer, aber passt für Selbstständige ohne Vertretung und ohne Rücklagen. Späte Karenzzeit (ab Tag 43 oder 92) senkt den Beitrag deutlich — sinnvoll, wenn im Betrieb Vertretung möglich ist oder ein paar Monatspuffer da sind.
Krankentagegeld ist keine BU
Der wichtigste Punkt: Krankentagegeld greift bei vorübergehenderArbeitsunfähigkeit. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit endet es — typischerweise nach 3 bis 6 Monaten. Danach übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide gehören zusammen: KTG für die Übergangsphase, BU für die dauerhafte Absicherung.
Freiwillig gesetzlich versichert?
Freiwillig gesetzlich Versicherte haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es ausdrücklich gewählt haben — als Wahlerklärung oder Wahltarif. Ohne diese Wahl gibt's gar kein Krankengeld. Das ist wichtiger als jede Rechnung: kläre erst deinen Status bei der Krankenkasse.
Bereicherungsverbot
Der Versicherer darf nicht mehr zahlen als dein tatsächliches Nettoeinkommen — sonst bestünde ein finanzieller Anreiz, krank zu bleiben. Das ist das Bereicherungsverbot. In der Praxis prüft der Versicherer im Schadenfall deine Steuerbescheide. Wer zu hoch versichert ist, bekommt trotzdem nur bis zum tatsächlichen Netto ausgezahlt — die Beitragsdifferenz war umsonst.
