energie-BKK
energie-BKK — kompakt erklärt für alle, die sich fragen: Lohnt sich der Wechsel? Auf dieser Seite: aktueller Zusatzbeitrag, Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt, Wechsel-Anleitung und direkter Online-Antrag.
Zusatzbeitrag 2026
3,98 %
Bundes-Ø: 2,9 %
Gesamtbeitrag
18,58 %
14,6 % + Zusatzbeitrag
Ranking Zusatzbeitrag
Platz 55
von 64 offenen Kassen
Beispiel AN-Anteil
≈ 372 €
bei 4.000 € Brutto/Monat
Wie energie-BKK im Vergleich abschneidet
Mit einem Zusatzbeitrag von 3,98 % liegt die energie-BKK 1,08 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt von 2,9 %. Damit ist sie teurer als der Schnitt: 9 von 64 Kassen sind teurer, 54 sind günstiger.
Ready to switch?
Zur energie-BKK wechseln
In 5 Minuten online — die energie-BKK übernimmt die Kündigung deiner Alt-Kasse per Vollmacht, alle laufenden Behandlungen bleiben nahtlos versichert, Familienangehörige wechseln automatisch mit.
Häufige Fragen zur energie-BKK
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der energie-BKK 2026?
Der individuelle Zusatzbeitrag der energie-BKK liegt aktuell bei 3,98 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt das einen Gesamtbeitrag von 18,58 % (davon jeweils die Hälfte AG- und AN-Anteil).
Wie kann ich zur energie-BKK wechseln?
Der Wechsel ist online in 5 Minuten möglich: du stellst einen Aufnahmeantrag bei der energie-BKK, die Kasse übernimmt die Kündigung deiner bisherigen Kasse per Vollmacht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Nach Bestätigung reichst du die Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber ein — Familienversicherung und laufende Behandlungen laufen automatisch weiter.
Kann ich sofort wechseln oder muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Grundsätzlich gilt eine 12-Monats-Bindung bei deiner aktuellen Kasse mit 2-monatiger Kündigungsfrist. Sonderkündigungsrecht besteht, wenn deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht — dann kannst du sofort wechseln, auch innerhalb der ersten 12 Monate (§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V).
Ist der Wechsel zur energie-BKK über einen Makler teurer?
Nein, für dich beitragsneutral. Der Zusatzbeitrag von 3,98 % ist gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler wechselst. Als ungebundener Versicherungsmakler bekomme ich eine gesetzlich geregelte Vermittlungsvergütung von der Kasse — die ist bereits in deren Kalkulation enthalten und wird unabhängig davon fällig, ob ein Makler beteiligt ist.
