Handelskrankenkasse
Handelskrankenkasse (hkk) — kompakt erklärt für alle, die sich fragen: Lohnt sich der Wechsel? Auf dieser Seite: aktueller Zusatzbeitrag, Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt, Wechsel-Anleitung und direkter Online-Antrag.
Stand: 12. August 2026
Handelskrankenkasse Zusatzbeitrag 2026
Zusatzbeitrag 2026
2,59 %
Bundes-Ø: 2,9 %
Zusatzbeitrag 2025
2,19 %
+0,40 Pp. gegenüber 2026
Gesamtbeitrag
17,19 %
14,6 % + Zusatzbeitrag
Ranking Zusatzbeitrag
Platz 6
von 64 offenen Kassen
Beispiel AN-Anteil
≈ 344 €
bei 4.000 € Brutto/Monat
Wie hkk im Vergleich abschneidet
Mit einem Zusatzbeitrag von 2,59 % liegt die Handelskrankenkasse 0,31 Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt von 2,9 %. Damit gehört sie zu den günstigeren Kassen deutschlandweit — nur 5 von 63 anderen offenen Kassen sind noch günstiger.
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Zur Handelskrankenkasse wechseln
In 5 Minuten online — die Handelskrankenkasse übernimmt die Kündigung deiner Alt-Kasse per Vollmacht, alle laufenden Behandlungen bleiben nahtlos versichert, Familienangehörige wechseln automatisch mit.
Häufige Fragen zur Handelskrankenkasse
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der Handelskrankenkasse 2026?
Der individuelle Zusatzbeitrag der Handelskrankenkasse liegt aktuell bei 2,59 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt das einen Gesamtbeitrag von 17,19 % (davon jeweils die Hälfte AG- und AN-Anteil).
Wie kann ich zur Handelskrankenkasse wechseln?
Der Wechsel ist online in 5 Minuten möglich: du stellst einen Aufnahmeantrag bei der Handelskrankenkasse, die Kasse übernimmt die Kündigung deiner bisherigen Kasse per Vollmacht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Nach Bestätigung reichst du die Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber ein — Familienversicherung und laufende Behandlungen laufen automatisch weiter.
Kann ich sofort wechseln oder muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Grundsätzlich gilt eine 12-Monats-Bindung bei deiner aktuellen Kasse mit 2-monatiger Kündigungsfrist. Sonderkündigungsrecht besteht, wenn deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht — dann kannst du sofort wechseln, auch innerhalb der ersten 12 Monate (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V).
Ist der Wechsel zur Handelskrankenkasse über einen Makler teurer?
Nein. Der Zusatzbeitrag von 2,59 % ist gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler wechselst — und du bekommst von mir keine separate Rechnung. Als ungebundener Versicherungsmakler erhalte ich eine gesetzlich geregelte Vermittlungsvergütung von der Kasse; die ist Teil deren regulärer Kalkulation und wird auch fällig, wenn kein Makler beteiligt ist.
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