IKK — Die Innovationskasse
IKK — Die Innovationskasse (IKK Nord) — kompakt erklärt für alle, die sich fragen: Lohnt sich der Wechsel? Auf dieser Seite: aktueller Zusatzbeitrag, Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt, Wechsel-Anleitung und direkter Online-Antrag.
Stand: 12. August 2026
IKK — Die Innovationskasse Zusatzbeitrag 2026
Zusatzbeitrag 2026
4,30 %
Bundes-Ø: 2,9 %
Zusatzbeitrag 2025
4,30 %
unverändert zu 2026
Gesamtbeitrag
18,90 %
14,6 % + Zusatzbeitrag
Ranking Zusatzbeitrag
Platz 59
von 64 offenen Kassen
Beispiel AN-Anteil
≈ 378 €
bei 4.000 € Brutto/Monat
Wie IKK Nord im Vergleich abschneidet
Mit einem Zusatzbeitrag von 4,30 % liegt die IKK — Die Innovationskasse 1,40 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt von 2,9 %. Damit ist sie teurer als der Schnitt: 4 der 63 anderen offenen Kassen sind teurer, 58 günstiger, 1 gleichauf.
Die IKK — Die Innovationskasse ist eine der 5 Innungskrankenkassen (IKK) — Wurzeln im Handwerk, heute geöffnet für alle.
Wechseln?
Zur IKK — Die Innovationskasse wechseln
In 5 Minuten online — die IKK — Die Innovationskasse übernimmt die Kündigung deiner Alt-Kasse per Vollmacht, alle laufenden Behandlungen bleiben nahtlos versichert, Familienangehörige wechseln automatisch mit.
Häufige Fragen zur IKK — Die Innovationskasse
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der IKK — Die Innovationskasse 2026?
Der individuelle Zusatzbeitrag der IKK — Die Innovationskasse liegt aktuell bei 4,30 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt das einen Gesamtbeitrag von 18,90 % (davon jeweils die Hälfte AG- und AN-Anteil).
Wie kann ich zur IKK — Die Innovationskasse wechseln?
Der Wechsel ist online in 5 Minuten möglich: du stellst einen Aufnahmeantrag bei der IKK — Die Innovationskasse, die Kasse übernimmt die Kündigung deiner bisherigen Kasse per Vollmacht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Nach Bestätigung reichst du die Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber ein — Familienversicherung und laufende Behandlungen laufen automatisch weiter.
Kann ich sofort wechseln oder muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Grundsätzlich gilt eine 12-Monats-Bindung bei deiner aktuellen Kasse mit 2-monatiger Kündigungsfrist. Sonderkündigungsrecht besteht, wenn deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht — dann kannst du sofort wechseln, auch innerhalb der ersten 12 Monate (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V).
Ist der Wechsel zur IKK — Die Innovationskasse über einen Makler teurer?
Nein. Der Zusatzbeitrag von 4,30 % ist gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler wechselst — und du bekommst von mir keine separate Rechnung. Als ungebundener Versicherungsmakler erhalte ich eine gesetzlich geregelte Vermittlungsvergütung von der Kasse; die ist Teil deren regulärer Kalkulation und wird auch fällig, wenn kein Makler beteiligt ist.
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