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🏥 GKV · Zusatzbeitrag 2026

KNAPPSCHAFT

KNAPPSCHAFT (Knappschaft) — kompakt erklärt für alle, die sich fragen: Lohnt sich der Wechsel? Auf dieser Seite: aktueller Zusatzbeitrag, Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt, Wechsel-Anleitung und direkter Online-Antrag.

Stand: 12. August 2026

KNAPPSCHAFT Zusatzbeitrag 2026

Zusatzbeitrag 2026

4,30 %

Bundes-Ø: 2,9 %

Zusatzbeitrag 2025

4,40 %

−0,10 Pp. gegenüber 2026

Gesamtbeitrag

18,90 %

14,6 % + Zusatzbeitrag

Ranking Zusatzbeitrag

Platz 59

von 64 offenen Kassen

Beispiel AN-Anteil

≈ 378 €

bei 4.000 € Brutto/Monat

Wie Knappschaft im Vergleich abschneidet

Mit einem Zusatzbeitrag von 4,30 % liegt die KNAPPSCHAFT 1,40 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt von 2,9 %. Damit ist sie teurer als der Schnitt: 4 der 63 anderen offenen Kassen sind teurer, 58 günstiger, 1 gleichauf.

Die KNAPPSCHAFT ist eine die Knappschaft — mit Wurzeln im Bergbau, heute bundesweit geöffnet.

Wechsel-Tipp: Bei einem Bruttoentgelt von 4.000 €/Monat sparst du beim Wechsel zur günstigsten Kasse (Zusatzbeitrag 2,18 %) rund 509 € netto pro Jahr. Beispielrechnung — dein tatsächlicher Beitrag hängt von deinem Einkommen ab.

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Zur KNAPPSCHAFT wechseln

In 5 Minuten online — die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kündigung deiner Alt-Kasse per Vollmacht, alle laufenden Behandlungen bleiben nahtlos versichert, Familienangehörige wechseln automatisch mit.

Zum Online-Antrag →Ersparnis berechnen

Häufige Fragen zur KNAPPSCHAFT

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der KNAPPSCHAFT 2026?

Der individuelle Zusatzbeitrag der KNAPPSCHAFT liegt aktuell bei 4,30 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt das einen Gesamtbeitrag von 18,90 % (davon jeweils die Hälfte AG- und AN-Anteil).

Wie kann ich zur KNAPPSCHAFT wechseln?

Der Wechsel ist online in 5 Minuten möglich: du stellst einen Aufnahmeantrag bei der KNAPPSCHAFT, die Kasse übernimmt die Kündigung deiner bisherigen Kasse per Vollmacht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Nach Bestätigung reichst du die Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber ein — Familienversicherung und laufende Behandlungen laufen automatisch weiter.

Kann ich sofort wechseln oder muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

Grundsätzlich gilt eine 12-Monats-Bindung bei deiner aktuellen Kasse mit 2-monatiger Kündigungsfrist. Sonderkündigungsrecht besteht, wenn deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht — dann kannst du sofort wechseln, auch innerhalb der ersten 12 Monate (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V).

Ist der Wechsel zur KNAPPSCHAFT über einen Makler teurer?

Nein. Der Zusatzbeitrag von 4,30 % ist gleich, egal ob du direkt oder über einen Makler wechselst — und du bekommst von mir keine separate Rechnung. Als ungebundener Versicherungsmakler erhalte ich eine gesetzlich geregelte Vermittlungsvergütung von der Kasse; die ist Teil deren regulärer Kalkulation und wird auch fällig, wenn kein Makler beteiligt ist.

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