Entgeltumwandlung
Definition
Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung. Bis zur SV-freien Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze RV (2026: 4.056 €/Jahr) sozialabgabenfrei, bis 8 % (8.112 €/Jahr) einkommensteuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG. Rechtsanspruch für alle Angestellten mit Anspruch auf gesetzliche Rentenversicherung nach § 1a BetrAVG.
Auch bekannt als: Gehaltsumwandlung · Bruttoumwandlung
Vertiefung & passende Rechner
Verwandte Begriffe
Arbeitgeber-Pflichtzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)
Seit 01.01.2019 (Neuverträge) bzw. 01.01.2022 (Altverträge, § 26a BetrAVG) muss der Arbeit…
Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II)
Reform des Betriebsrentenrechts, die die Verbreitung der bAV vor allem in kleinen Betriebe…
Direktversicherung
Beliebtester bAV-Durchführungsweg. Der Arbeitgeber schließt beim Versicherer eine Lebens-/…
Entgeltpunkt / Rentenpunkt (EP)
Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Durchschnittsverdiener erwirbt pro Be…
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Beratung.
So läuft es bei uns: Du startest mit einem kurzen Onboarding — deine Verträge und deine Situation. Ich sichte alles vorab. Danach buchst du bei mir einen Termin, in dem wir sofort ins Konkrete gehen können, weil ich deinen Fall bereits kenne.
So wirst du Mandant →Nur eine kurze Vorabfrage? Schreib mir auf WhatsApp oder per Mail — für alles Größere lohnt sich das Onboarding.
