Erdienbarkeit (Pensionszusage GGF)
Definition
Bedingung für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage: Zwischen Zusage und Rentenbeginn müssen mindestens 10 Jahre liegen. Für beherrschende GGF zusätzlich 3 Jahre Nachdienstzeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (BFH 20.08.2003 – I R 99/02). Ohne Erdienbarkeit qualifiziert das Finanzamt die Zusage als verdeckte Gewinnausschüttung.
Auch bekannt als: Erdienungszeitraum · Nachdienstzeit
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