Höchstbetrag § 3 Nr. 63 EStG
Definition
Steuerfreier Höchstbetrag für Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Bemessung: 8 % der Beitragsbemessungsgrenze RV = 2026 8.112 €/Jahr (676 €/Mon). SV-frei allerdings nur bis 4 % BBG (4.056 €/Jahr, 338 €/Mon). Wer mehr umwandelt, verliert oberhalb 4 % den SV-Vorteil, oberhalb 8 % beide Vorteile.
Auch bekannt als: 8-%-Grenze · Steuerfreier Höchstbetrag
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