Pensionszusage (Direktzusage)
Definition
bAV-Durchführungsweg, bei dem der Arbeitgeber die Versorgungsleistung direkt aus dem Betriebsvermögen verspricht. Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG (steuerlich, Rechnungszins 6 % seit 1982 unverändert) und § 253 HGB (handelsrechtlich, Marktzins). Insolvenzschutz durch PSV (§ 7 BetrAVG) nur bei nicht-beherrschenden GGF; bei beherrschenden GGF praktisch immer Verpfändung der Rückdeckungsversicherung erforderlich.
Auch bekannt als: Direktzusage · unmittelbare Versorgungszusage
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