Unterstützungskasse (U-Kasse)
Definition
bAV-Durchführungsweg über eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Für den GGF steuerlich unbegrenzt zusagbar (im Rahmen der Angemessenheit) — anders als Direktversicherung nicht auf 8 % BBG gedeckelt. Beiträge sind bei kongruenter Rückdeckung nach § 4d EStG grundsätzlich unbegrenzt Betriebsausgabe der GmbH. Auszahlung als Rente oder Kapital.
Auch bekannt als: U-Kasse · UK · rückgedeckte Unterstützungskasse
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