Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
Definition
Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Bei GGF-Pensionszusagen relevant, wenn Angemessenheit, Erdienbarkeit, Probezeit oder Schriftform nicht eingehalten werden (R 8.7 KStR). Rechtsfolge: Rückwirkende Nachversteuerung mit Körperschaft- und Einkommensteuer, oft mit erheblichen Nachforderungen.
Auch bekannt als: vGA
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