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Unfallversicherung: Grundsumme und Progression

Ermittle die passende Grundsumme deiner Unfallversicherung — vom tatsächlichen Kapitalbedarf zurückgerechnet, mit Vergleichstabelle für alle Progressionsvarianten.

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Grundsumme schlägt Progression

Der zentrale Denkfehler bei der Unfallversicherung: Eine hohe Progression bei niedriger Grundsumme klingt attraktiv („bis zu 500.000 € Leistung!"), leistet aber bei den häufigen Teilinvaliditäten kaum etwas. Die Progression wirkt erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 %. Bei einem Fingerverlust mit rechnerisch 8–14 % Invaliditätsgrad — die häufigste Handwerker-Konstellation — greift sie nicht.

Deshalb dreht dieser Rechner die übliche Frage um: Statt nach der Grundsumme fragt er nach dem tatsächlichen Kapitalbedarf bei Vollinvalidität und rechnet die nötige Grundsumme rückwärts — für alle drei üblichen Progressionsvarianten. Die Vergleichstabelle zeigt dann, was du bei 20 %, 50 % und 100 % Invalidität aus jedem Modell wirklich bekämst.

Was ist die Gliedertaxe?

Eine feste Tabelle in den Bedingungswerken, die jedem verlorenen oder dauerhaft nicht mehr funktionierenden Körperteil einen Invaliditätsgrad in Prozent zuweist. Ein Daumen zählt etwa 20 %, ein Zeigefinger 10 %, ein Arm 70 %, ein Bein 60 %. Die Prozentzahlen unterscheiden sich zwischen Standard- und guten Bedingungswerken teils deutlich — eine verbesserte Gliedertaxe ist einer der wichtigsten Bedingungspunkte überhaupt.

Unfallversicherung ist keine BU-Alternative

Der wichtigste Satz zu diesem Produkt: Rund 90 % aller Fälle von Berufsunfähigkeit entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Wer die private Unfallversicherung als Alternative zur BU versteht, deckt maximal 10 % des tatsächlichen Risikos ab. Wer im Handwerk oder in einem körperlichen Beruf arbeitet, braucht beides: die BU für die Hauptursache Krankheit, die Unfallversicherung als schnelle Kapitalauszahlung im Unfallfall.

Mitwirkungsanteil — der teuflische Kleingedruckt

Der Versicherer darf die Leistung kürzen, wenn Vorerkrankungen zum Schadenausmaß beigetragen haben. Bei einem Bandscheibenvorfall nach einem Sturz reicht ein leichter Vorschaden aus der Vergangenheit, um die Leistung deutlich zu reduzieren. Gute Bedingungswerke verzichten auf die Kürzung bis zu einem hohen Anteil (50 % oder mehr) — das ist ein Klausel-Punkt, den du unbedingt prüfen solltest.

Fristen einhalten

Nach einem Unfall gelten enge Fristen für die ärztliche Feststellung und die Meldung beim Versicherer: 15 Monate in Standard-Bedingungen, 18 oder 24 Monate in besseren. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch — auch bei sonst klarem Fall. Ein guter Versicherer erinnert dich, ein schlechter nicht.

Häufige Fragen

Was ist die Gliedertaxe?

Eine feste Tabelle in den Bedingungswerken, die jedem verlorenen oder dauerhaft eingeschränkten Körperteil einen Invaliditätsgrad in Prozent zuweist — Daumen etwa 20 %, Zeigefinger 10 %, Arm 70 %, Bein 60 %. Die Prozentzahlen unterscheiden sich zwischen Standard- und guten Bedingungswerken teils deutlich. Eine verbesserte Gliedertaxe ist einer der wichtigsten Bedingungspunkte überhaupt.

Wie funktioniert die Progression?

Die Progression multipliziert die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden. Bei 225 % Progression und 100 % Invalidität bekommst du das 2,25-fache der Grundsumme. Wichtig: die Progression greift erst ab 25 % Invaliditätsgrad — darunter ist die Leistung schlicht Grundsumme × Invaliditätsgrad, egal welche Progressionsstufe vereinbart ist.

Warum ist die Grundsumme wichtiger als die Progression?

Weil die Progression bei den häufigsten Schadenfällen — Teilinvaliditäten unter 25 % — nicht greift. Beispiel: 100.000 € Grundsumme mit 500 % Progression leistet bei einem Fingerverlust (12 %) nur 12.000 €. Eine 300.000 €-Grundsumme ohne Progression leistet bei gleichem Fall 36.000 €. Höhere Grundsumme schlägt höhere Progression fast immer — mit Ausnahme der ganz schweren Invaliditätsfälle.

Ersetzt die Unfallversicherung eine BU?

Nein, klar nicht. Rund 90 % aller Fälle von Berufsunfähigkeit entstehen durch Krankheit (Rücken, Psyche, Herz-Kreislauf, Krebs), nicht durch Unfall. Die private Unfallversicherung deckt maximal 10 % des tatsächlichen BU-Risikos ab. Wer im Handwerk oder körperlichem Beruf arbeitet, braucht beides: die BU für die Hauptursache Krankheit, die Unfallversicherung als schnelle Kapitalauszahlung bei Unfallfolgen.

Was ist der Mitwirkungsanteil?

Der Prozentsatz, um den der Versicherer die Leistung kürzen darf, wenn Vorerkrankungen zum Schadenausmaß beigetragen haben. Bei einem Bandscheibenvorfall nach Sturz reicht ein leichter Vorschaden aus, um die Leistung deutlich zu reduzieren. Gute Bedingungswerke verzichten auf Kürzung bis zu 50 % Mitwirkung — Standardbedingungen kürzen ab jedem messbaren Anteil.

Welche Fristen muss ich nach einem Unfall beachten?

Zwei Fristen sind kritisch: Die Invalidität muss innerhalb einer Frist ärztlich festgestellt werden (Standard 15 Monate, gute Bedingungen 18 oder 24 Monate) und im gleichen Zeitraum beim Versicherer schriftlich geltend gemacht werden. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch — auch bei sonst klarem Fall. Bei Verdacht auf bleibende Folgen deshalb sofort ärztliche Dokumentation anstoßen und den Versicherer informieren.

Braucht mein Kind eine private Unfallversicherung?

Ja — auch wenn Kindergarten, Schule und der Weg dorthin durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind. In der Freizeit (rund 70 % der Zeit) besteht kein gesetzlicher Schutz. Genau darauf zielt die private Kinderunfall-Police. Wichtig: sie ist im Alter zwischen 0 und 15 Jahren besonders günstig zu bekommen, weil die Beitragssystematik altersabhängig ist.

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