Was ist eine Glasversicherung?
Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten, wenn Glasflächen zu Bruch gehen — unabhängig von der Bruchursache. Klassisch versichert sind Fensterscheiben, Terrassen- und Balkontüren, Wintergärten, Ceranfelder und Glaskeramik-Kochfelder. Je nach Tarif auch Verbundglas, Glasbausteine, Duschabtrennungen, Spiegel und Aquarien.
Der Unterschied zu Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Sie zahlt auch bei Alltagsbrüchen ohne besondere Ursache — versehentlich beim Putzen zerbrochenes Fenster, umgestoßener Spiegel, Sprung im Ceranfeld. Für die klassische Alterung von Glas ohne Bruchereignis greift sie dagegen nicht — nur der Bruch ist das versicherte Ereignis.
Was Hausrat und Wohngebäude decken — und was nicht
Damit du keine doppelte Absicherung abschließt oder mit einer Deckungslücke dastehst:
- Wohngebäudeversicherung deckt Gebäudeglas (Fenster, feste Türen, Wintergarten-Verglasung, Terrassenüberdachung) — aber nur bei versicherten Ereignissen (Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser). Bruch ohne solches Ereignis (Ball, Umzugsschaden, Materialbruch) ist meist nicht gedeckt.
- Hausratversicherung deckt Mobiliarglas (Spiegel, Glastische, Vitrinen, Aquarien) nur, wenn die Glasklausel im Tarif eingeschlossen ist. Ohne diesen Zusatzbaustein greift Hausrat bei Alltagsbruch nicht.
Die eigene Glasversicherung deckt beide Bereiche und ist unabhängig von der Bruchursache. Wichtig: Wenn deine Hausrat-Police die Glasklausel enthält, ist das Mobiliarglas dort schon versichert — eine separate Glasversicherung würde für diesen Teil doppelt greifen. Ob sich der Ausschluss der Glasklausel im Hausrattarif lohnt, prüfe ich beim nächsten Tarifwechsel mit — in laufenden Verträgen ist das selten möglich. Details in den beiden Rechnern: Hausrat und Wohngebäude.
Wer braucht das?
Sinnvoll für alle mit hohem Glasanteil im oder am Zuhause — jenseits einfacher Standardfenster:
- Eigenheimbesitzer mit Wintergarten oder großen Fensterfronten
- Mieter mit hochwertiger Einbauküche und Ceranfeld (falls Hausrat-Glasklausel fehlt)
- Selbstständige mit Ladenlokal, Schaufenster oder Glasfassade
- Familien mit Kindern (Ballspiele, Alltagsunfälle)
- Besitzer von Terrassenüberdachungen, Glasgeländern, Duschabtrennungen
- Altbau-Eigentümer mit Bleiverglasung oder Kunstverglasung (Sublimit-Klausel beachten)
Was du beim Vergleich beachten solltest
Deckungsumfang: Gebäudeglas, Mobiliarglas, Sonderfälle
Zwei Bereiche sind getrennt zu prüfen:
- Gebäudeglas: Fenster, Türen, Wintergarten, Terrassenüberdachung, Glasfassade, Trennwände
- Mobiliarglas: Spiegel, Glastische, Vitrinen, Duschabtrennungen, Aquarien, Ceranfelder
Sonderfälle oft mit Sublimit oder ausgeschlossen: Bleiverglasung, Kunst- und Antikverglasung (Altbau), Solarglas und Solarthermie-Bauteile, künstlerische Verglasungen. Bei entsprechendem Bestand einzeln prüfen.
Wichtig: Die Glasversicherung deckt die Verglasung selbst, nicht den Fensterrahmen. Beim Fensterscheiben-Bruch ist der Rahmen meist unversehrt — Handwerker rechnen im Angebot aber oft den Gesamtaustausch. In dem Fall bleibt der Rahmen-Anteil bei dir.
Glasklausel in Hausrat — vor Abschluss prüfen
Viele Hausrattarife bieten eine Glasklausel als Zusatzbaustein für Mobiliarglas und teilweise auch Gebäudeglas — dann brauchst du keine separate Glasversicherung. Vor Abschluss die Hausrat-Bedingungen konkret durchsehen; ist die Glasklausel dort schon eingeschlossen, ist die separate Glasversicherung meist überflüssig. Der Ausschluss der Klausel in einer bestehenden Hausrat-Police ist in der Regel nicht möglich — die Entscheidung fällt beim nächsten Tarifwechsel.
Folgekosten — der oft teurere Teil
Marktüblich sind neben dem reinen Glasersatz auch die Nebenkosten eingeschlossen:
- Notverglasung über Nacht bis Neueinbau
- Entsorgung des Bruchglases
- Handwerkerkosten außerhalb der Geschäftszeiten (Notdienst-Aufschlag)
- Beschriftungen und Bemalungen (Ladenlokal)
- Vor- und Nacharbeiten an der Verglasung (Dichtungen erneuern)
Bei einem Notdienst am Wochenende summiert sich das schnell auf den größeren Teil der Rechnung — die Klausel-Formulierung prüfen.
Anfangsschäden
Vorher-Schäden (bestehende Risse, Kratzer, Sprünge) sind ausgeschlossen. Wichtig: Vor Abschluss dokumentieren — Fotos aller Glasflächen, damit im Schadenfall klar ist, was neu ist.
Selbstbeteiligung
Da Glasschäden häufig klein sind (Fensterscheibe 200–400 €), frisst eine hohe Selbstbeteiligung schnell die gesamte Erstattung. Bei Objekten mit vielen kleineren Glasflächen niedrige SB wählen; bei einzelnen großen Wintergarten-Fronten kann höhere SB Prämie sparen.
Grobe Fahrlässigkeit (§ 81 VVG)
Nach § 81 Abs. 2 VVG darf der Versicherer bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden anteilig kürzen. Bessere Tarife verzichten auf diese Kürzung. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ohnehin nicht versichert (§ 81 Abs. 1 VVG).
Häufige Fallstricke
- Doppelversicherung durch Glasklausel in Hausrat + separate Glasversicherung
- Fensterrahmen nicht mitversichert — nur die Verglasung
- Bleiverglasung / Antikglas häufig mit Sublimit oder ausgeschlossen
- Anfangsschäden vor Abschluss nicht dokumentiert
- Notverglasung und Handwerker-Zuschläge nicht im Tarif enthalten
Mein Beitrag als ungebundener Makler
Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO prüfe ich zuerst deine bestehende Hausrat- und Wohngebäudeversicherung — enthält die Hausrat eine Glasklausel, ist eine eigene Glasversicherung meist überflüssig oder auf Sonderteile begrenzbar. Auf dieser Basis vergleiche ich die passenden Tarife nach Gebäudeglas-Umfang, Mobiliarglas-Einschluss, Sonderteilen (Solarglas, Antikglas), Folgekosten-Deckung und Selbstbeteiligung. Bei Sanierung oder Umbau begleite ich die Bestandsanpassung. Im Schadenfall unterstütze ich bei der Meldung.
Zur Vergütung: Meine Vermittlungsvergütung läuft über den Versicherer (Courtage) — keine separate Rechnung an dich. Art und Quelle der Vergütung weise ich in der Erstinformation nach § 15 VersVermV aus, die du vor Vertragsabschluss erhältst.
