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Hausratversicherung

Von Florian Held (Versicherungsmakler & Wirtschaftsfachwirt (IHK))·

Hausratversicherung: Grunddeckung (Feuer/Einbruch/Leitungswasser/Sturm/Hagel) + Elementar-Baustein, klare Abgrenzung Gebäude/Inhalt, Berechnungsgrundlage (650-800 €/qm) + Unterversicherungsverzicht, § 81 VVG grobe Fahrlässigkeit, Wertsachen-Grenzen, Außenversicherung, Fahrradbaustein. Ungebundener Makler.

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Was ist eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung schützt deine bewegliche Einrichtung — Möbel, Elektronik, Kleidung, Wertsachen — gegen die Folgen von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Brennt es bei dir oder läuft eine Waschmaschine aus und beschädigt Möbel oder Teppiche, übernimmt sie Reparatur oder Neuanschaffung.

Sie deckt nicht die Bausubstanz — dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig (siehe Cross-Link unten). Der Unterschied ist der häufigste Verwechslungspunkt.

Was gehört zum Hausrat — und was ins Gebäude?

Damit du weißt, welche Police welchen Schaden deckt, kurz die Trennlinie:

Hausrat (bewegliche Einrichtung, in der Hausratversicherung gedeckt):

  • Möbel (auch Antiquitäten und Sammlerstücke)
  • Elektronik: TV, Computer, lose Küchengeräte
  • Kleidung, Wäsche, Handtücher
  • Geschirr, Kochutensilien
  • Teppiche und Läufer (nicht verklebt)
  • Rollos und Vorhänge (aufsteckbar, nicht fest verbaut)
  • Bilder, Bücher, Sammlungen
  • Fahrräder und E-Bikes
  • Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Edelmetalle (mit Sublimits, siehe unten)
  • Balkonkraftwerk (mobil aufstellbar)

Gebäude (fest verbaut, in der Wohngebäudeversicherung gedeckt):

  • Wände, Dach, Fundament, Bodenplatten
  • Fest verbaute Heizungsanlagen (auch Solarthermie)
  • Fest installierte Sanitäranlagen
  • Verklebte Bodenbeläge (Parkett, Fliesen)
  • Tapeten, Wandfarbe
  • Fest installierte Alarmanlagen
  • Rollläden und Fensterläden (fest verbaut)
  • Photovoltaik auf dem eigenen Dach
  • Wintergarten und feste Anbauten
  • Markisen (fest montiert)

Grenzfälle — hier lohnt der Blick in die Vertragsbedingungen:

  • Einbauküche: Marktüblich Hausrat, wenn sie ohne wesentliche Substanzeingriffe wieder ausgebaut werden könnte (typische Mieter-Konstellation). Bei Eigentum mit fester Verbindung ohne Rückbau-Option auch Gebäude — Vertragsklausel prüfen.
  • Photovoltaik: Auf dem eigenen Dach fest montiert → Wohngebäude. Balkonkraftwerk als Steckersolargerät → Hausrat.
  • Alarmanlagen: Fest verbaut = Gebäude, tragbar = Hausrat.

Für Eigentümer heißt das: beide Policen sind meist nötig. Details zur Bausubstanz-Absicherung siehe Wohngebäude-Rechner.

Wer braucht das?

Praktisch alle, die eine eigene Wohnung oder ein Haus bewohnen — ob zur Miete oder im Eigentum. Der Neuwert des Hausrats wird häufig unterschätzt: schon eine mittlere Wohnung erreicht bei Möbeln, Elektronik, Kleidung, Fahrrädern und Küchengeräten eine fünfstellige Summe.

  • Mieter — die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt nur die Bausubstanz, deinen Hausrat nicht
  • Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen und Häuser (zusätzlich zur Wohngebäude)
  • Selbstständige mit Homeoffice-Ausstattung (Anzeigepflicht beachten, siehe unten)
  • Studierende und Berufseinsteiger beim ersten eigenen Hausstand
  • Familien mit Kindern und viel Elektronik

Was du beim Vergleich beachten solltest

Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert deines gesamten Hausrats entsprechen — nicht dem Zeitwert. Als Berechnungsgrundlage nutzt die Branche marktüblich 650 bis 700 € pro Quadratmeter Wohnfläche (eigene Markteinschätzung, Stand 2026); gehobene Tarife setzen bei 800 € und mehr an. Zusätzlich sehen die meisten Tarife eine Vorsorge von rund 10 % auf die Pauschale vor — ein Puffer für Neuanschaffungen zwischen den Anpassungen.

Wichtig zu verstehen: Die Pauschale schützt dich vor der Einrede der Unterversicherung — nicht davor, dass die Summe im Totalschaden zu niedrig ist. Wer hochwertig eingerichtet ist, viel Elektronik, Kunst oder Musikinstrumente besitzt, sollte den Hausrat einmal tatsächlich durchrechnen, statt sich auf die Quadratmeterformel zu verlassen. Genau das mache ich mit dir.

Unterversicherungsverzicht: Wenn du die Versicherungssumme nach der Tarif-Formel ermittelst, verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Einrede der Unterversicherung — auch wenn dein realer Hausrat höher liegt, wird dein Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt, ohne anteilige Kürzung. Setzt du die Summe unter der Formel an und der Verzicht greift nicht, wird die Leistung anteilig gekürzt — auch bei Teilschäden. Für die schnelle Kalkulation: Rechner zur Hausrat-Versicherungssumme.

Grobe Fahrlässigkeit (§ 81 VVG)

Nach § 81 Abs. 2 VVG darf der Versicherer bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden die Leistung anteilig kürzen. Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung — auch bei klassischen Fällen wie Kerze brennen lassen, Herd nicht ausgeschaltet, Türschloss nicht abgesperrt. Vor Abschluss die Klausel im Detail prüfen.

Wichtig: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ohnehin nie versichert (§ 81 Abs. 1 VVG). Und: der Verzicht auf die Kürzung gilt in vielen Tarifen nicht bei Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Wertsachen — Sublimits beachten

Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen sind meist nur bis zu prozentualen Höchstgrenzen der Versicherungssumme gedeckt (marktüblich, eigene Markteinschätzung, Stand 2026):

  • Bargeld: 1.500–3.000 €
  • Schmuck, Uhren, Edelmetalle: bis 20–30 % der VS
  • Wertsachen im verschlossenen Behältnis (Wertschrank/Tresor): häufig auf 40–50 % der VS angehoben

Für höhere Werte separate Wertsachenversicherung oder Individualvereinbarung. Auch Schlüssel und Zylinder-Kosten nach Verlust oder Diebstahl sind meist gedeckt, mit eigenem Sublimit.

Außenversicherung — Hausrat auch außerhalb der Wohnung

Der Hausrat ist auch außerhalb der Wohnung gegen versicherte Gefahren geschützt: im Auto, im Hotel, im Homeoffice-Nebenstandort, im Büro. Marktüblich für drei Monate weltweit oder bis zu einem Jahr innerhalb Europa, mit einem Sublimit von typisch 10–20 % der Versicherungssumme. Wichtig für Studierende während Auslandssemestern, Reisende und alle, die längere Zeit auf Achse sind.

Fahrraddiebstahl

Ohne Zusatzbaustein greift die Hausrat für Fahrraddiebstahl nur in verschlossenen Räumen (Keller, Wohnung). Für Diebstahl außerhalb (Bahnhof, Straße) braucht es den Fahrrad-Baustein, marktüblich bis 1–5 % der VS mit expliziter Höchstsumme (eigene Markteinschätzung, Stand 2026). Voraussetzung ist meist ein sicher verschlossenes Schloss an einem festen Gegenstand. E-Bikes und Pedelecs sind teils separat versichert oder mit eigenem Sublimit.

Elementarschäden — was gedeckt ist und was nicht

Grunddeckung sind Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Erweiterte Elementarschäden sind Zusatzbaustein und decken:

  • Überschwemmung (Wasser oberhalb Erdoberfläche)
  • Rückstau (durch Kanalisation)
  • Erdbeben und Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Angesichts zunehmender Wetterextreme kaum noch als optional zu betrachten. Nach der Ahrtal-Flut 2021 läuft eine bundespolitische Debatte über eine gesetzliche Pflichtversicherung — sie ist bisher nicht beschlossen, bis dahin bleibt Elementarschutz dein eigener Baustein. Vor Abschluss die eigene ZÜRS-Einstufung prüfen: in ZÜRS-Klasse 4 nehmen viele Versicherer gar nicht mehr an, oder nur mit deutlichen Prämienaufschlägen und Selbstbehalten.

Anzeigepflicht bei Nutzungsänderung

Wenn du dein Homeoffice ausbaust und beruflich stark nutzt, gewerbliche Tätigkeit im Wohnraum aufnimmst oder das Zimmer untervermietest, ist das eine Gefahrerhöhung. Zwei Rechtsfolgen sind zu unterscheiden: falsche Angaben bei Vertragsschluss fallen unter die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG), eine spätere Nutzungsänderung unter die Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VVG). Deshalb bei Vertragsschluss exakt angeben und Änderungen nachmelden.

Häufige Fallstricke

  • Sicherungsvorschriften — vorgeschriebene Schlösser oder Alarmanlagen; Nichteinhaltung gefährdet die Leistung im Einbruchfall
  • Wertsachen-Grenzen unterschätzt — separat kalkulieren
  • Umzug — Versicherungssumme an neue Wohnfläche anpassen, dem Versicherer melden
  • Fahrraddiebstahl ohne Baustein — nur in verschlossenen Räumen gedeckt
  • Elementarschäden ohne Zusatzbaustein — bei häufigeren Starkregen-Ereignissen zunehmend relevant
  • Homeoffice-Ausbau ohne Meldung an Versicherer

Mein Beitrag als ungebundener Makler

Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO vergleiche ich die Tarife nach deinem tatsächlichen Bedarfsprofil — Wohnfläche, Einrichtungswert, Fahrrad-Nutzung, ZÜRS-Zone, Wertsachen, Homeoffice-Situation — statt eine Pauschal-Deckung anzubieten. Für Eigentümer stimme ich Hausrat und Wohngebäude aufeinander ab, damit an der Abgrenzungslinie keine Deckungslücke entsteht. Beim Wechsel übernehme ich das Kündigungsmanagement lückenlos.

Zur Vergütung: Meine Vermittlungsvergütung läuft über den Versicherer (Courtage) — keine separate Rechnung an dich. Art und Quelle der Vergütung weise ich in der Erstinformation nach § 15 VersVermV aus, die du vor Vertragsabschluss erhältst.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme für meine Hausratversicherung sein?

Marktübliche Berechnungsgrundlage: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (eigene Markteinschätzung, Stand 2026); gehobene Tarife setzen bei 800 Euro und mehr an. Zusätzlich meist rund 10 Prozent Vorsorge auf die Pauschale. Wichtig zu verstehen: Die Pauschale schützt dich vor der Einrede der Unterversicherung — nicht davor, dass die Summe im Totalschaden zu niedrig ist. Wer hochwertig eingerichtet ist, viel Elektronik, Kunst oder Musikinstrumente besitzt, sollte den Hausrat einmal tatsächlich durchrechnen, statt sich auf die Quadratmeterformel zu verlassen. Für eine schnelle Kalkulation gibt es unseren Rechner zur Hausrat-Versicherungssumme (/rechner/hausrat-versicherungssumme).

Was gehört zum Hausrat — und was zum Gebäude?

Bewegliche Einrichtung ist Hausrat: Möbel, Elektronik, Kleidung, Fahrräder, Wertsachen, Balkonkraftwerk. Fest verbaute Bestandteile sind Gebäude: Heizungsanlage, Sanitäranlagen, verklebte Bodenbeläge, Tapeten, Wintergarten, Photovoltaik auf dem Dach. Grenzfälle: Einbauküche marktüblich Hausrat, wenn ohne wesentlichen Substanzeingriff ausbaubar (Mieter-Konstellation); bei fester Verbindung ohne Rückbau-Option auch Gebäude. Alarmanlage fest verbaut = Gebäude, tragbar = Hausrat. Bei allen Grenzfällen die Vertragsklausel prüfen.

Sind Fahrraddiebstahl und Elementarschäden automatisch mitversichert?

Nein, beides ist in vielen Basistarifen nicht enthalten. Fahrraddiebstahl außerhalb der eigenen verschlossenen Räume (Straße, Bahnhof) braucht den Fahrrad-Baustein — mit Sublimit von 1 bis 5 Prozent der Versicherungssumme und meist Schloss-Auflage. Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) sind ebenfalls Zusatzbaustein. Sturm und Hagel dagegen sind Grunddeckung. Bei häufigen Wetterextremen und regional (ZÜRS-Zone 3-4) kaum noch als optional zu betrachten. Eine gesetzliche Pflichtversicherung wird seit der Ahrtal-Flut 2021 diskutiert, ist aber nicht beschlossen — bis dahin bleibt der Elementarschutz dein eigener Baustein. In ZÜRS-Klasse 4 nehmen viele Versicherer gar nicht mehr an oder nur mit deutlichen Aufschlägen.

Was passiert, wenn ich umziehe — muss ich eine neue Hausratversicherung abschließen?

In der Regel nicht. Die bestehende Police läuft meist automatisch für die neue Wohnung weiter. Wichtig: Versicherungssumme an die neue Wohnfläche und den aktuellen Hausratwert anpassen und den Umzug dem Versicherer melden. Bei größerer Wohnfläche oder Aufwertung der Einrichtung sonst Unterversicherungs-Risiko. Der Schutz greift meist bis zu 3 Monate parallel für alte und neue Wohnung (Umzugsphase).

Zahlt die Hausratversicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Standardregel nach § 81 Abs. 2 VVG: bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen. Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung — auch bei klassischen Fällen wie Kerze brennen lassen oder Herd nicht ausgeschaltet. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ohnehin nicht versichert (§ 81 Abs. 1 VVG). Wichtige Einschränkung: In vielen Tarifen gilt der Verzicht nicht bei Alkohol- oder Drogeneinfluss — die Klausel im Detail prüfen.

Bin ich als Selbstständiger mit Homeoffice-Ausstattung mitversichert?

Reguläres Homeoffice mit Laptop, Monitor und Bürostuhl ist marktüblich als Hausrat gedeckt. Bei stärkerer gewerblicher Nutzung (Kundenverkehr, Lagerung von Handelsware, betriebliche Ausstattung wie Werkbank oder Maschinen) muss die Änderung dem Versicherer angezeigt werden — nach § 19 VVG bei Vertragsschluss oder §§ 23, 26 VVG bei nachträglicher Änderung. Sonst droht Leistungskürzung im Schadenfall. Für ausgeprägte gewerbliche Nutzung braucht es meist eine eigene Inhaltsversicherung.

Wie viel wird für Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld erstattet?

Wertsachen sind meist nur bis zu prozentualen Sublimits gedeckt — marktüblich (eigene Markteinschätzung, Stand 2026) für Bargeld 1.500 bis 3.000 Euro, für Schmuck und Edelmetalle 20 bis 30 Prozent der Versicherungssumme. Im verschlossenen Wertschrank oder Tresor werden die Grenzen häufig auf 40 bis 50 Prozent angehoben. Für höhere Werte separate Wertsachenversicherung oder Individualvereinbarung mit dem Versicherer. Auch Schlüssel- und Schließanlagenkosten nach Verlust sind meist mit eigenem Sublimit gedeckt.

Bin ich mit dem Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert?

Ja, über die Außenversicherung. Marktüblich sind drei Monate weltweit oder bis zu einem Jahr innerhalb Europa, mit einem Sublimit von typisch 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme. Das deckt Reisegepäck, Auslandsaufenthalte, Umzugsphasen und Hausrat im Auto ab. Relevant vor allem für Studierende während Auslandssemestern, Reisende und alle, die längere Zeit auf Achse sind.

Brauche ich als Mieter überhaupt eine Hausratversicherung?

Ja. Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt ausschließlich die Bausubstanz ab — nicht deine Möbel, Elektronik, Kleidung oder Fahrräder. Bei Einbruch, Feuer oder Leitungswasserschaden bist du ohne eigene Hausratversicherung nicht abgesichert. Der Vermieter kann die Gebäudeversicherung teilweise als Nebenkosten umlegen — deinen Hausrat betrifft das aber nicht.

Wie melde ich einen Schaden richtig, damit die Versicherung zahlt?

Drei Punkte sind wichtig: (1) zeitnahe Meldung an den Versicherer — nicht Wochen warten; (2) Fotos und Dokumentation des Schadens vor Aufräumen; (3) bei Einbruch die Anzeige bei der Polizei mit Auflistung des Diebesguts (Bericht als Nachweis). Für die Auszahlung braucht der Versicherer zusätzlich Kaufbelege oder Wertnachweise — Belege für teure Anschaffungen deshalb an einem sicheren Ort aufbewahren (auch digital). Ich unterstütze bei der Schadenmeldung, damit keine Formfehler die Auszahlung verzögern.