Was ist eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung schützt deine bewegliche Einrichtung — Möbel, Elektronik, Kleidung, Wertsachen — gegen die Folgen von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Brennt es bei dir oder läuft eine Waschmaschine aus und beschädigt Möbel oder Teppiche, übernimmt sie Reparatur oder Neuanschaffung.
Sie deckt nicht die Bausubstanz — dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig (siehe Cross-Link unten). Der Unterschied ist der häufigste Verwechslungspunkt.
Was gehört zum Hausrat — und was ins Gebäude?
Damit du weißt, welche Police welchen Schaden deckt, kurz die Trennlinie:
Hausrat (bewegliche Einrichtung, in der Hausratversicherung gedeckt):
- Möbel (auch Antiquitäten und Sammlerstücke)
- Elektronik: TV, Computer, lose Küchengeräte
- Kleidung, Wäsche, Handtücher
- Geschirr, Kochutensilien
- Teppiche und Läufer (nicht verklebt)
- Rollos und Vorhänge (aufsteckbar, nicht fest verbaut)
- Bilder, Bücher, Sammlungen
- Fahrräder und E-Bikes
- Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Edelmetalle (mit Sublimits, siehe unten)
- Balkonkraftwerk (mobil aufstellbar)
Gebäude (fest verbaut, in der Wohngebäudeversicherung gedeckt):
- Wände, Dach, Fundament, Bodenplatten
- Fest verbaute Heizungsanlagen (auch Solarthermie)
- Fest installierte Sanitäranlagen
- Verklebte Bodenbeläge (Parkett, Fliesen)
- Tapeten, Wandfarbe
- Fest installierte Alarmanlagen
- Rollläden und Fensterläden (fest verbaut)
- Photovoltaik auf dem eigenen Dach
- Wintergarten und feste Anbauten
- Markisen (fest montiert)
Grenzfälle — hier lohnt der Blick in die Vertragsbedingungen:
- Einbauküche: Marktüblich Hausrat, wenn sie ohne wesentliche Substanzeingriffe wieder ausgebaut werden könnte (typische Mieter-Konstellation). Bei Eigentum mit fester Verbindung ohne Rückbau-Option auch Gebäude — Vertragsklausel prüfen.
- Photovoltaik: Auf dem eigenen Dach fest montiert → Wohngebäude. Balkonkraftwerk als Steckersolargerät → Hausrat.
- Alarmanlagen: Fest verbaut = Gebäude, tragbar = Hausrat.
Für Eigentümer heißt das: beide Policen sind meist nötig. Details zur Bausubstanz-Absicherung siehe Wohngebäude-Rechner.
Wer braucht das?
Praktisch alle, die eine eigene Wohnung oder ein Haus bewohnen — ob zur Miete oder im Eigentum. Der Neuwert des Hausrats wird häufig unterschätzt: schon eine mittlere Wohnung erreicht bei Möbeln, Elektronik, Kleidung, Fahrrädern und Küchengeräten eine fünfstellige Summe.
- Mieter — die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt nur die Bausubstanz, deinen Hausrat nicht
- Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen und Häuser (zusätzlich zur Wohngebäude)
- Selbstständige mit Homeoffice-Ausstattung (Anzeigepflicht beachten, siehe unten)
- Studierende und Berufseinsteiger beim ersten eigenen Hausstand
- Familien mit Kindern und viel Elektronik
Was du beim Vergleich beachten solltest
Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert deines gesamten Hausrats entsprechen — nicht dem Zeitwert. Als Berechnungsgrundlage nutzt die Branche marktüblich 650 bis 700 € pro Quadratmeter Wohnfläche (eigene Markteinschätzung, Stand 2026); gehobene Tarife setzen bei 800 € und mehr an. Zusätzlich sehen die meisten Tarife eine Vorsorge von rund 10 % auf die Pauschale vor — ein Puffer für Neuanschaffungen zwischen den Anpassungen.
Wichtig zu verstehen: Die Pauschale schützt dich vor der Einrede der Unterversicherung — nicht davor, dass die Summe im Totalschaden zu niedrig ist. Wer hochwertig eingerichtet ist, viel Elektronik, Kunst oder Musikinstrumente besitzt, sollte den Hausrat einmal tatsächlich durchrechnen, statt sich auf die Quadratmeterformel zu verlassen. Genau das mache ich mit dir.
Unterversicherungsverzicht: Wenn du die Versicherungssumme nach der Tarif-Formel ermittelst, verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Einrede der Unterversicherung — auch wenn dein realer Hausrat höher liegt, wird dein Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt, ohne anteilige Kürzung. Setzt du die Summe unter der Formel an und der Verzicht greift nicht, wird die Leistung anteilig gekürzt — auch bei Teilschäden. Für die schnelle Kalkulation: Rechner zur Hausrat-Versicherungssumme.
Grobe Fahrlässigkeit (§ 81 VVG)
Nach § 81 Abs. 2 VVG darf der Versicherer bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden die Leistung anteilig kürzen. Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung — auch bei klassischen Fällen wie Kerze brennen lassen, Herd nicht ausgeschaltet, Türschloss nicht abgesperrt. Vor Abschluss die Klausel im Detail prüfen.
Wichtig: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ohnehin nie versichert (§ 81 Abs. 1 VVG). Und: der Verzicht auf die Kürzung gilt in vielen Tarifen nicht bei Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Wertsachen — Sublimits beachten
Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen sind meist nur bis zu prozentualen Höchstgrenzen der Versicherungssumme gedeckt (marktüblich, eigene Markteinschätzung, Stand 2026):
- Bargeld: 1.500–3.000 €
- Schmuck, Uhren, Edelmetalle: bis 20–30 % der VS
- Wertsachen im verschlossenen Behältnis (Wertschrank/Tresor): häufig auf 40–50 % der VS angehoben
Für höhere Werte separate Wertsachenversicherung oder Individualvereinbarung. Auch Schlüssel und Zylinder-Kosten nach Verlust oder Diebstahl sind meist gedeckt, mit eigenem Sublimit.
Außenversicherung — Hausrat auch außerhalb der Wohnung
Der Hausrat ist auch außerhalb der Wohnung gegen versicherte Gefahren geschützt: im Auto, im Hotel, im Homeoffice-Nebenstandort, im Büro. Marktüblich für drei Monate weltweit oder bis zu einem Jahr innerhalb Europa, mit einem Sublimit von typisch 10–20 % der Versicherungssumme. Wichtig für Studierende während Auslandssemestern, Reisende und alle, die längere Zeit auf Achse sind.
Fahrraddiebstahl
Ohne Zusatzbaustein greift die Hausrat für Fahrraddiebstahl nur in verschlossenen Räumen (Keller, Wohnung). Für Diebstahl außerhalb (Bahnhof, Straße) braucht es den Fahrrad-Baustein, marktüblich bis 1–5 % der VS mit expliziter Höchstsumme (eigene Markteinschätzung, Stand 2026). Voraussetzung ist meist ein sicher verschlossenes Schloss an einem festen Gegenstand. E-Bikes und Pedelecs sind teils separat versichert oder mit eigenem Sublimit.
Elementarschäden — was gedeckt ist und was nicht
Grunddeckung sind Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Erweiterte Elementarschäden sind Zusatzbaustein und decken:
- Überschwemmung (Wasser oberhalb Erdoberfläche)
- Rückstau (durch Kanalisation)
- Erdbeben und Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Angesichts zunehmender Wetterextreme kaum noch als optional zu betrachten. Nach der Ahrtal-Flut 2021 läuft eine bundespolitische Debatte über eine gesetzliche Pflichtversicherung — sie ist bisher nicht beschlossen, bis dahin bleibt Elementarschutz dein eigener Baustein. Vor Abschluss die eigene ZÜRS-Einstufung prüfen: in ZÜRS-Klasse 4 nehmen viele Versicherer gar nicht mehr an, oder nur mit deutlichen Prämienaufschlägen und Selbstbehalten.
Anzeigepflicht bei Nutzungsänderung
Wenn du dein Homeoffice ausbaust und beruflich stark nutzt, gewerbliche Tätigkeit im Wohnraum aufnimmst oder das Zimmer untervermietest, ist das eine Gefahrerhöhung. Zwei Rechtsfolgen sind zu unterscheiden: falsche Angaben bei Vertragsschluss fallen unter die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG), eine spätere Nutzungsänderung unter die Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VVG). Deshalb bei Vertragsschluss exakt angeben und Änderungen nachmelden.
Häufige Fallstricke
- Sicherungsvorschriften — vorgeschriebene Schlösser oder Alarmanlagen; Nichteinhaltung gefährdet die Leistung im Einbruchfall
- Wertsachen-Grenzen unterschätzt — separat kalkulieren
- Umzug — Versicherungssumme an neue Wohnfläche anpassen, dem Versicherer melden
- Fahrraddiebstahl ohne Baustein — nur in verschlossenen Räumen gedeckt
- Elementarschäden ohne Zusatzbaustein — bei häufigeren Starkregen-Ereignissen zunehmend relevant
- Homeoffice-Ausbau ohne Meldung an Versicherer
Mein Beitrag als ungebundener Makler
Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO vergleiche ich die Tarife nach deinem tatsächlichen Bedarfsprofil — Wohnfläche, Einrichtungswert, Fahrrad-Nutzung, ZÜRS-Zone, Wertsachen, Homeoffice-Situation — statt eine Pauschal-Deckung anzubieten. Für Eigentümer stimme ich Hausrat und Wohngebäude aufeinander ab, damit an der Abgrenzungslinie keine Deckungslücke entsteht. Beim Wechsel übernehme ich das Kündigungsmanagement lückenlos.
Zur Vergütung: Meine Vermittlungsvergütung läuft über den Versicherer (Courtage) — keine separate Rechnung an dich. Art und Quelle der Vergütung weise ich in der Erstinformation nach § 15 VersVermV aus, die du vor Vertragsabschluss erhältst.
