Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt die Bausubstanz deines Eigenheims, Zweitwohnsitzes oder deiner Kapitalanlageimmobilie vor den Folgen von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie deckt sowohl das Hauptgebäude als auch fest verbaute Bestandteile — Heizungsanlagen, Sanitäranlagen, Solarthermie, Photovoltaik auf dem Dach, Wintergarten, Markisen.
Sie deckt nicht die bewegliche Einrichtung (Möbel, Elektronik, Kleidung, Fahrräder) — dafür ist die Hausratversicherung zuständig (siehe Cross-Link unten). Die Verwechslung ist der häufigste Grund für Deckungslücken.
Was gehört zum Gebäude — und was ist Hausrat?
Damit du weißt, welche Police welchen Schaden deckt, kurz die Trennlinie:
Gebäude (Bausubstanz, fest verbaut, in der Wohngebäudeversicherung gedeckt):
- Wände, Dach, Fundament, Bodenplatten
- Fest verbaute Heizungsanlagen (auch Solarthermie)
- Fest installierte Sanitäranlagen
- Verklebte Bodenbeläge (Parkett, Fliesen)
- Tapeten und Wandfarbe
- Fest installierte Alarmanlagen
- Rollläden und Fensterläden (fest verbaut)
- Photovoltaik auf dem eigenen Dach
- Wintergarten und feste Anbauten
- Markisen (fest montiert)
- Fest verbaute Küche (bei Grenzfällen)
Hausrat (bewegliche Einrichtung, in der Hausratversicherung gedeckt):
- Möbel, Elektronik, Kleidung
- Teppiche und Läufer (nicht verklebt)
- Rollos und Vorhänge (aufsteckbar)
- Fahrräder und E-Bikes
- Wertsachen (Schmuck, Bargeld)
- Balkonkraftwerk (mobil aufstellbar)
Grenzfälle — hier lohnt der Blick in die Vertragsbedingungen:
- Einbauküche: Bei fester Verbindung mit dem Gebäude ohne wesentliche Rückbau-Möglichkeit → Gebäude. Marktüblich Hausrat, wenn ohne Substanzeingriff ausbaubar (typische Mieter-Konstellation). Beim Eigentümer die konkrete Klausel prüfen.
- Photovoltaik: Auf dem eigenen Dach fest montiert → Wohngebäude (siehe unten). Balkonkraftwerk → Hausrat.
- Alarmanlagen: Fest verbaut = Gebäude, tragbar = Hausrat.
Für Eigentümer heißt das: beide Policen sind meist nötig. Details zur beweglichen Einrichtung siehe Hausrat-Rechner.
Wer braucht das?
Jeder Eigentümer einer Immobilie — unabhängig von Selbstnutzung, Vermietung oder Zweitwohnsitz. Banken verlangen den Abschluss bei Immobilienfinanzierungen fast immer als Voraussetzung für die Kreditvergabe.
- Eigenheimbesitzer selbst genutzter Häuser und Wohnungen
- Vermieter von Ein- oder Mehrfamilienhäusern
- Käufer von Kapitalanlageimmobilien — mit Mietausfall-Baustein
- Zweitwohnsitz-Eigentümer (Ferienimmobilie)
- Selbstständige mit Betriebsgebäude oder gemischt genutzter Immobilie
Was du beim Vergleich beachten solltest
Versicherungssumme: Wert 1914 oder Wohnfläche
Zwei Berechnungsmodelle stehen zur Wahl:
- Wert 1914 — historische Rechengröße, die die reinen Baukosten in den Vorkriegs-Wertverhältnissen 1914 abbildet. Über einen gleitenden Neuwertfaktor wird der Wert 1914 in heutige Baukosten umgerechnet. Der Faktor wird jedes Jahr neu festgesetzt; genau darin liegt der Vorteil des Modells — die Deckungssumme wächst automatisch mit den Baukosten mit. Nachteil: schwer nachvollziehbar für Laien, teils Beratungsbedarf beim Erstermitteln.
- Wohnflächenmodell (m²-Tarife) — Prämie basiert direkt auf Quadratmetern und Ausstattung. Einfacher, aber weniger präzise bei ungewöhnlichen Objekten.
Entscheidend in beiden Modellen: die Angaben müssen korrekt sein. Eine zu niedrige Summe oder falsche Wohnfläche führt zur Unterversicherung — der Versicherer kürzt anteilig, auch bei Teilschäden.
Unterversicherungsverzicht: Bei korrekter Anwendung der jeweiligen Formel verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Einrede der Unterversicherung. Falsche Angaben oder Sprünge in Wohnfläche/Ausbau ohne Anpassung heben den Verzicht auf.
Elementarschäden — was gedeckt ist und was nicht
Grunddeckung sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Erweiterte Elementarschäden sind Zusatzbaustein und decken:
- Überschwemmung (Wasser oberhalb Erdoberfläche)
- Rückstau (durch Kanalisation)
- Erdbeben und Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
In Regionen mit Hochwasser- oder Starkregenrisiko fast nicht mehr verzichtbar. Eine gesetzliche Pflichtversicherung für Elementarschäden wird seit der Ahrtal-Flut 2021 politisch diskutiert — die Debatte betrifft primär Gebäudeeigentümer, ist aber bis heute nicht beschlossen; bis dahin bleibt der Schutz dein eigener Baustein. Vor Abschluss die ZÜRS-Zone deines Grundstücks prüfen (Zone 3–4 = deutlich erhöhtes Risiko, teils Prämien-Aufschlag; in Zone 4 nehmen viele Versicherer nicht mehr an).
Photovoltaik-Meldung — nicht unterschätzen
Wenn du eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach betreibst, muss sie meist ausdrücklich im Vertrag mitgeführt sein — sonst besteht kein Schutz für die PV-Anlage bei Feuer, Sturm, Hagel oder Blitz. Zusätzlich zur Wohngebäude-Deckung braucht die PV häufig eigene Bausteine für Elektronikschäden am Wechselrichter, Tierverbiss und Ertragsausfall — Details im Photovoltaik-Rechner.
Grobe Fahrlässigkeit (§ 81 VVG)
Nach § 81 Abs. 2 VVG darf der Versicherer bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden die Leistung anteilig kürzen — etwa bei vergessenem Fenster bei Sturm oder Kerze auf Holztisch ohne Aufsicht. Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ohnehin nicht versichert (§ 81 Abs. 1 VVG). Wichtige Einschränkung: der Verzicht gilt in vielen Tarifen nicht bei Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Mietausfall — kritisch für Kapitalanlage
Bei vermieteten Immobilien und Kapitalanlagen ist der Mietausfall-Baustein wichtig: nach einem versicherten Sachschaden (Wohnung nach Feuer unbewohnbar) übernimmt die Versicherung die entfallenden Mieteinnahmen für die Wiederherstellungsdauer. Marktüblich für 12 oder 24 Monate, teils auch länger. Ohne den Baustein trägst du parallel zur Reparatur den kompletten Mietausfall — bei größerem Schaden fünfstellig.
Rohrbruch außerhalb des Gebäudes
Standard-Grunddeckung erfasst Rohrbrüche innerhalb des versicherten Gebäudes. Ableitungsrohre auf dem eigenen Grundstück außerhalb des Gebäudes (Zuleitungs- und Ableitungsrohre bis zur öffentlichen Schnittstelle) sind oft nur optional enthalten — bei älteren Leitungen und Wurzelschäden relevant.
Anzeigepflicht Umbauten und Nutzungsänderungen
Wesentliche Umbauten (Ausbau Dachgeschoss, Anbau, Wintergarten, PV-Nachrüstung), Nutzungsänderungen (teilweise gewerbliche Nutzung, Vermietung eines vorher selbstgenutzten Teils) oder auch die Aufnahme eines Home-Office-Betriebs mit Kundenverkehr müssen dem Versicherer angezeigt werden. Zwei Rechtsfolgen: falsche Angaben bei Vertragsschluss fallen unter die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG), eine spätere Änderung unter die Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VVG). Nichtmeldung kann im Schadenfall zur Leistungskürzung führen.
Selbstbeteiligung
Eine höhere Selbstbeteiligung reduziert die Prämie deutlich. Wer als Kapitalanleger Rücklagen für kleinere Schäden hat, kann die SB gezielt anheben — bei selbst genutzten Objekten oder knappem Budget lohnt der Puffer einer niedrigeren SB.
Häufige Fallstricke
- Wert 1914 falsch angesetzt — Unterversicherung bei größerem Schaden
- Photovoltaik-Anlage nicht gemeldet — kein Schutz für die PV
- Elementarschäden nicht eingeschlossen — bei Starkregen häufig existenzbedrohend
- Mietausfall-Baustein vergessen — bei Kapitalanlage kritisch
- Ableitungsrohre außerhalb nicht eingeschlossen — bei Altbau riskant
- Umbauten und Nutzungsänderungen nicht angezeigt
Mein Beitrag als ungebundener Makler
Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO ermittle ich die Deckungssumme auf Basis einer sauberen Bedarfsanalyse — inklusive Wert 1914 (oder m²-Kalkulation), ZÜRS-Zone, PV-Anlage, Baujahr, Bauweise, Mietsituation. Für Eigentümer stimme ich Wohngebäude und Hausrat aufeinander ab, damit an der Abgrenzungslinie keine Deckungslücke entsteht. Für Kapitalanleger prüfe ich zusätzlich den Mietausfall-Baustein. Beim Wechsel übernehme ich das Kündigungsmanagement lückenlos.
Zur Vergütung: Meine Vermittlungsvergütung läuft über den Versicherer (Courtage) — keine separate Rechnung an dich. Art und Quelle der Vergütung weise ich in der Erstinformation nach § 15 VersVermV aus, die du vor Vertragsabschluss erhältst.
